Betreuungsverein

Im Jahre 1992 hat das Betreuungsgesetz das vorherige Gesetz zur Regelung von Vormundschaften abgelöst. Seit diesem Zeitpunkt ist der Caritasverband in diesem Bereich tätig.

Eine gesetzliche Betreuung wird seitens des zuständigen Amtsgerichtes dann eingerichtet, wenn eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht oder nur teilweise besorgen kann.

In der Regel wird dann eine Person aus dem engeren Umfeld (Ehepartner, Familienangehörige, Freunde) zum sogenannten „Ehrenamtlichen Betreuer“ bestellt.

Zur Beratung, Begleitung und Fortbildung dieser ehrenamtlichen Betreuer hält der Caritasverband sowohl in Wesel als auch in Dinslaken entsprechende Angebote vor.

Findet sich im engeren Umfeld keine geeignete Person oder stellt sich der Sachverhalt der Betreuung als äußerst schwierig da, wird ein professioneller Betreuer bestellt. Zu diesem Zweck hält der Caritasverband an seinen drei Standorten qualifiziertes Fachpersonal als sogenannte Vereinsbetreuer vor.

Zur Zeit werden über 200 Personen durch den Caritasverband für die Dekanate Dinslaken und Wesel gesetzlich betreut. Dabei können sowohl die Vereinsbetreuer, als auch die zu begleitenden ehrenamtlichen Betreuer immer wieder auf das interne Netzwerk des Caritasverbandes zurückgreifen. Oftmals sind dann schnelle und einfache Problemlösungen greifbar. So kann zum Beispiel beim Umzug in eine andere Wohnung auf das Zentrum für soziale Arbeit (Möbellager) zurückgegriffen werden. In der Betreuung von altersverwirrten oder psychisch erkrankten Menschen können Hilfestellungen entsprechender Fachdienste (Demenzberatung, Sozialpsychiatrisches Zentrum, Wohnheime) mit einbezogen werden.

Haben Sie weitere Fragen, so sprechen Sie uns unter den genannten Adressen und Telefonnummern an!

Ihr Ansprechpartner

Frank Egermeier

02064 / 427 88 - 16

f.egermeier@caritas-dinslaken.de

Adresse & Anfahrt

Knappenstraße 2
46537 Dinslaken

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