Vormundschaften und Pflegschaften

Wenn Eltern keine oder nicht die volle Verantwortung für ihre Kinder übernehmen können, bekommen die Kinder einen Vormund oder Pfleger. Der Vormund übernimmt die volle elterliche Sorge, der Pfleger nur einen Teilbereich. Beide werden vom zuständigen Amtsgericht ausgewählt und bestellt. Das Familiengericht wacht umfassend über die Tätigkeit der Vormünder und Pfleger. Regelmäßig wird dem Familiengericht über die Führung dieser berichtet.

Der Betreuungs- und Vormundschaftsverein der Caritas der Dekanate Dinslaken und Wesel übernimmt solche Vormundschaften und Pflegschaften. Vormünder und Pfleger sind wichtige Personen im Leben des Kindes bzw. des Jugendlichen, auch Mündel genannt: Sie kümmern sich darum, dass jedes Kind und jeder Jugendliche einen Ort hat, an dem man sich zu Hause fühlt. Sie kümmern sich auch um eine geeignete Schule, alle Regelungen im Bereich der Gesundheit, der Freizeit, der Kontakte mit den Eltern und der Finanzen. Der Vormund übernimmt somit sowohl die Personensorge (§ 1631 BGB) als auch die Vermögenssorge.

Der so bestellte Vormund vertritt die Interessen seines Mündels vor dem Jugendamt, dem Gericht, dem Heim, der Schule, der Pflegefamilie, den Eltern und bei Institutionen und Ämter. Er steht im monatlichen persönlichen Kontakt für das Kind und dem Jugendlichen zur Verfügung.

Unsere derzeit vier Mitarbeiter haben verschiedene Qualifikationen und berufliche Vorerfahrungen. Alle haben Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und bilden sich regelmäßig in verschiedenen Arbeitsbereichen inhaltlich weiter. 

Ein weiteres Angebot besteht darin, ehrenamtliche Einzelvormünder oder -pfleger für Kinder und Jugendliche zu begleiten. Als Einzelvormund übernehmen Sie die elterliche Sorge für eine minderjährige Person und deren Vermögen bis zur Volljährigkeit. Die elterliche Sorge beinhaltet das Recht und die Pflicht, für die Erziehung, die Beaufsichtigung und den Aufenthalt des Kindes/Jugendlichen zu sorgen. Es besteht dabei keine Voraussetzung, dass das Kind oder der Jugendliche bei Ihnen zu Hause lebt.

Wir bieten Ihnen Beratung und Begleitung für die Führung von ehrenamtlichen Vormundschaften sowie qualifizierten Erfahrungsaustausch bei Bedarf.

Wenn Sie Interesse haben, wenden Sie sich gerne an uns!

Falls Sie sich inhaltlich noch intensiver mit dem Thema Vormundschaften und Pflegschaften beschäftigen wollen, haben wir Ihnen hier einige Broschüren verlinkt:

www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Vormundschaftsrecht.html

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/dein-vormund-vertritt-dich-95994

Ihr Ansprechpartner

Alexandra Cotta

0170 7037719

a.cotta@caritas-dinslaken.de

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Jennifer Ehlert

01512 0942367

j.ehlert@caritas-dinslaken.de

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Dorothee Engelhardt

0170 4751614

d.engelhardt@caritas-dinslaken.de

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Ulrich Storm

01516 5864326

u.storm@caritas-dinslaken.de

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Ihr Ansprechpartner

Petra Weiß

01512 8293483

p.weiss@caritas-dinslaken.de

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