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Vera Berger
Fachbereichsleitung
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v.berger@caritas-dinslaken.de
Adresse & Anfahrt
Siegfriedstraße 36
46539 Dinslaken
Die ambulante Jugendhilfe des Caritasverbandes Dinslaken und Wesel bietet im Bereich des SGB VIII die unterschiedlichsten Hilfen an.
Die Standorte unserer Jugendhilfe befinden sich in Dinslaken, Voerde und Wesel und versorgen von dort aus die Kinder, Jugendlichen, jungen Volljährigen und Familien in unserem gesamten Dekanat.
Eine Erziehungsbeistandschaft ist in der Regel eine längerfristige Hilfe für Kinder, Jugendliche oder junge Volljährige, die Probleme in der Familie, Schule, mit Freunden oder bei der Bewältigung ihres Alltags haben.
Der Erziehungsbeistand unterstützt Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, bei der Stärkung ihres Selbstbewusstseins und in ihrer Beziehungsfähigkeit. In der Arbeit mit dem Kind oder den Jugendlichen bezieht der Erziehungsbeistand die Eltern und das soziale Umfeld mit ein.
Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes, unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine Verselbständigung fördern (§ 30 KJHG).
Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern, Stiefeltern und/oder Personensorgeberechtigte die durch Entwicklungs- und Erziehungsprobleme in ihrem Zusammenleben besonders beeinträchtigt sind und die zur Bewältigung ihrer Probleme Beratung und Unterstützung suchen.
Mobilisierung von vorhandenen Stärken
Wesentliches Ziel der Hilfe ist die Unterstützung des Kindes oder des Jugendlichen bei der Bewältigung aktueller Problemlagen unter Einbezug des sozialen Umfeldes.
Im Vordergrund steht zunächst immer der Vertrauensaufbau zum Kind, Jugendlichen oder Heranwachsenden, der durch intensive Gespräche, Ich-Stärkung und gemeinsame Freizeitaktionen aufgebaut wird.
Eine Erziehungsbeistandschaft ergänzt die familiäre Erziehungssituation, indem sie Eltern und weitere Bezugspersonen in Erziehungsfragen berät und unterstützt.
Die sehr individuelle Ausgestaltung dieser Hilfeform setzt bei familiär bedingten Erziehungsschwierigkeiten, problematischen Entwicklungs-, und Sozialisationsverläufen des Kindes beziehungsweise Jugendlichen ein, und stellt den kreativen Umgang mit Problemlösungsmöglichkeiten und -strategien in den Mittelpunkt.
Die Mobilisierung vorhandener eigener Fähigkeiten und Möglichkeiten steht im Vordergrund, und ebenso die Entwicklung von Wahrnehmungs- und Ausdrucksmöglichkeiten.
Der Erziehungsbeistand leistet Hilfe beim Aufbau stabiler Kontakte innerhalb und außerhalb der Familie, die den jungen Menschen in positiver Weise beeinflussen.
Er unterstützt den jungen Menschen bei der Aufarbeitung von belastenden Erfahrungen.
Bei der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung handelt es sich um eine Hilfe, welche auf Freiwilligkeit beruht und die von dem/r Jugendliche/n eine grundlegende Motivation und Bereitschaft zur Mitarbeit für positive Veränderungen erfordert. Dauer und Ziel der Hilfe orientieren sich an der individuellen Lebenssituation des Jugendlichen, oder jungen Erwachsenen.
Die INSPE basiert auf den § 35 SGBVIII
„Diese Hilfe soll Jugendlichen gewährt werde, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. In der Regel ist diese Hilfe auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.“
Die INSPE Betreuung in eigener Wohnung ist ein Angebot für Jugendliche und junge Volljährige die sich anderen, nicht so offenen Hilfsangeboten entziehen oder sich in besonders gefährdeten Lebenssituationen befinden.
Es ist ebenfalls ein Angebot für Jugendliche, bei denen beispielsweise eine Heimunterbringung fachlich nicht mehr angezeigt erscheint und für die ein Gruppenangebot nicht das Richtige wäre. Es ist ein Angebot für Jugendliche die eine weitere Verselbstständigung in eigener Wohnung anstreben und dabei eine Unterstützung benötigen.
Entwicklung einer positiven Lebensperspektive
Im Vordergrund steht zunächst immer der Vertrauensaufbau zum Jugendlichen oder Heranwachsenden, der durch intensive Gespräche, Ich-Stärkung und gemeinsame Freizeitaktionen aufgebaut wird.
Zu den Inhalten des Hilfeangebotes kann folgendes gehören:
Seit dem Jahr 1992 führt die Jugendhilfe des Caritasverbandes für die Dekanate Dinslaken und Wesel unterschiedliche soziale Gruppenangebote durch. Damals wie heute orientieren sich diese Angebote an aktuellen Bedarfen und werden in Zusammenarbeit und in Absprache mit den zuständigen Jugendämtern angepasst und erweitert. Es werden beispielsweise Jungen- und Mädchengruppen, ebenso wie gemischtgeschlechtliche Gruppen angeboten.
„Die Teilnahme an Sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Soziale Gruppenarbeit soll auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe fördern.“ (§ 29 SGB VIII)
Das Gruppenangebot richtet Kinder und Jugendliche, vom Grundschulalter aufwärts, denen es schwer fällt mit anderen Gleichaltrigen in Kontakt zu treten.
Das oberste Ziel der sozialen Gruppenarbeit ist das Fördern sozialen Lernens innerhalb der Gruppe.
Die teilnehmenden Jungen und Mädchen können in diesem Angebot durch unterschiedlichste Freizeit-, Erlebnis, Kunst- und Kulturangebote neue Erfahrungen sammeln, sich mit Gleichaltrigen darüber austauschen und ihr Selbstbewusstsein erfahrungsgemäß steigern, indem sie aktiv sind und Neues kennenlernen
Weitere Ziele sind u.a.:
Die pädagogische Lernhilfe ist für Kinder oder Jugendliche ins Leben gerufen worden, die nicht nur Probleme in einzelnen Schulfächern wie z.B. Mathematik, Deutsch oder Englisch haben. Die pädagogische Lernhilfe soll Kindern und Jugendlichen zur Seite stehen, die sich in einer aktuell schwierigen Lebenssituation befinden, die besondere Handicaps mitbringen und dadurch eine besondere Unterstützung benötigen.
Die Lernhilfe will vermeiden helfen, dass dauernde Misserfolge in der Schule zu anhaltender Demotivation oder Unsicherheit beim Schüler führen. In der Einzelbetreuung werden unter anderen Spiel -und Lernsituationen geschaffen, die nicht angstbesetzt sind und die den Kindern und Jugendlichen wieder Freude am Lernen vermitteln.
Die pädagogische Lernhilfe findet ihre gesetzliche Grundlage im § 27 (3) des Kinder -und Jugendhilfegesetzes.
Die Zielgruppe bei der pädagogischen Lernhilfe sind Kinder oder Jugendliche mit Schulschwierigkeiten einhergehend mit Verhaltensauffälligkeiten im Schulbereich.
Spielerisches Lernen
Das Konzept sieht vor, dass die pädagogische Lernhilfe in der Regel bei den Kindern und Jugendlichen zu Hause stattfindet. Die Kinder und Jugendlichen werden nicht nur bei ihren Hausaufgaben unterstützt. Spielerisch wird an der Konzentrations- und Wahrnehmungsfähigkeit gearbeitet. Aber auch Ordnungskriterien werden vermittelt, wie z.B. Arbeitsblätter einheften, Sichtung der Arbeitsmaterialien oder Aufräumen des Schreibtisches.
Teil des Konzeptes ist es, die gemeinsame Arbeit durch Spiele zu unterbrechen oder bestimmte Aufgaben spielerisch zu lösen, um die Motivation der Kinder und Jugendlichen zu erhöhen.
Darüber hinaus ist es Teil der Arbeit, die Eltern mit einzubeziehen. Ziel ist es dabei, sich auszutauschen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Eine Voraussetzung für die pädagogische Lernhilfe ist, dass Eltern Bereitschaft zu Mitarbeit einbringen..
Die pädagogische Lernhilfe steht in einem regelmäßigen Kontakt zur Schule. Der Austausch mit den Lehrkräften soll helfen, dem Kind noch angemessener helfen zu können.
Folgende Problemlagen können vorliegen:
Bei den Mitarbeitern handelt es sich um ausgewählte Studenten, die bereits Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gesammelt haben.
Die MitarbeiterInnen werden von einer Fachkraft (Sozialpädagogische Fachkraft) angeleitet, und sie stehen in einem ständigen Austausch mit dieser.
Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung stellt der Familienstützende Dienst ein längerfristiges Hilfeangebot dar. Durch den Einsatz von erfahrenen Erzieherinnen wird eine Hilfe angeboten, die nah und alltagspraktisch in den Familien arbeitet. Besondere Überforderungs- und Belastungssituationen können es erforderlich machen, dass der Familienstützende Dienst (FSD) tätig wird.
Die Hilfe des Familienstützende Dienstes basiert auf dem § 27 des Kinder - und Jugendhilfegesetzes (KJHG).
Der Einsatz des Familienstützenden Dienstes erfolgt bei unterschiedlichen Zielgruppen:
„Lernen am Modell“
Die Grundidee des Familienstützenden Dienstes ist das „Lernen am Modell“. Durch das praktische Vormachen und Mithelfen von Fachkräften werden Eltern bei den Themen Erziehung und Versorgung ihrer Kinder unterstützt, bei Bedarf in Fragen der Haushaltsführung beraten und in der Zusammenarbeit mit Schulen, Kindergärten und Behörden unterstützt.
Die Arbeit des Familienstützenden Dienstes kann sich auf unterschiedliche Themen beziehen:
Bereich Gesundheit:
Sozioökonomischer Bereich:
Erziehungsbereich:
Das Gruppenangebot besteht seit dem Jahr 2004 und ermöglicht bis zu 10 interessierten Müttern eine Teilnahme. Die Zuweisung erfolgt immer über das Jugendamt
Die Gruppe wird von zwei erfahrenen Erzieherinnen mit der Zusatzqualifikation „Marte Meo Therapeutin“ und der Zusatzqualifikation „Heilpädagogik“ geleitet.
Die Gruppetreffen findet alle 14 Tage, dienstags von 9.30 bis 12.30 in den Räumlichkeiten des Caritasverbandes, in der Siegfriedstrasse 36, in Dinslaken/Hiesfeld, statt.
Die Gruppe für alleinerziehende Mütter findet ihre gesetzliche Basis im § 27 SGB VIII.
Aktuell nehmen die Teilnehmerinnen der Gruppe an dem Elternkurs „GO West“ teil, der inhaltlich angelehnt ist, an das Konzept des bekannten Elternkurses „Starke Eltern, Starke Kinder“.
Ziel des Kurses ist es, die Eltern in Ihrer Erziehungskompetenz zu stärken und mehr Selbstbewusstsein und Sicherheit im Umgang mit Ihren Kindern zu entwickeln.
Im Focus stehen die Bedürfnisse der Kinder und von allen Familienmitgliedern, sowie die positive Gestaltung von Beziehungen
Inhaltlich werden viele Themen aus den Bereichen Erziehung, Entwicklung, und Förderung von Kindern und Jugendlichen besprochen. Ergänzend orientiert sich der Kurs an den Bedürfnissen und Fragen der anwesenden Eltern. Auf der Grundlage von mehr Sicherheit und Kompetenz im Umgang mit ihren Kindern, lernen die Eltern einen positiven anleitenden Erziehungsstil kennen. Diese Haltung unterstützt die Kinder bei der Entwicklung eines gesunden Selbstbewusstseins, fördert die allgemeine kindliche Entwicklung und sorgt für weniger Stress in der Familie. Der Umgang mit Gefühlen, wie z.B. der kindlichen Wut, sinnvoller Einsatz von Regeln, Grenzen und Konsequenzen, Konfliktbewältigungsstrategien, Gestaltung von Familienkonferenzen und vieles mehr aus dem familiären Alltag, werden anhand von praktischen Beispielen bearbeitet. Gemeinsam werden individuelle Lösungsideen entwickelt und im Alltag ausprobiert.
Im Wechsel zu dem Elternkurs finden weitere Aktivitäten mit den Müttern statt, wie z. B. Besuche des Familienbüros der Stadt Dinslaken, gemeinsame Ausflüge mit den Müttern und Kinder zum Kettlerhof oder Aktivitäten im Kreativbereich.
Die flexible Hilfe des Caritasverbandes Dinslaken und Wesel ist eine individuell geeignete und notwendige Hilfe für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, Alleinerziehende und Familien in schwierigen Lebenslagen. Es zeigt sich im Einzelfall, dass keine andere Hilfe geeignet ist und die besonderen Umstände eine individuell zugeschnittene Hilfeform erforderlich machen.
Individuelle Hilfeplanung, welche klientenorientiert festgeschrieben wird, Konflikte und Krisen bewältigen, Lösungen und Entscheidungen finden, anknüpfen an die Ressourcen der Betroffenen und deren Lebensumfeld berücksichtigen - all das steht für Flexible Hilfe.
Die Flexible Hilfe ist eine Hilfeart des Leistungskataloges der Hilfe zur Erziehung aus dem Sozialgesetzbuch ( SGB VIII ) Achtes Buch – Kinder und Jugendhilfe ab dem viertem Abschnitt, erster Unterabschnitt: Hilfe zur Erziehung: § 27 Hilfe zur Erziehung.
Flexible Hilfe ist eine individuell geeignete und notwendige Hilfe mit und für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, Alleinerziehende und Familien in schwierigen und/oder besonderen Lebenslagen.
Was wird benötigt?
Anzustreben ist eine größere Durchlässigkeit der Hilfe- und Unterstützungsformen zwischen offenen, ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen. Die Flexible Hilfe wird am Bedarf und der besonderen Situation orientiert und nicht vom vorhandenen Angebot her entwickelt. Wir achten darauf, die Hilfeformen bedarfsorientiert, d. h. flexibel, sozialräumlich, adressatenbeteiligt und den geschlechtspezifischen Bedürfnissen und Lebenslagen entsprechend auszurichten. Qualitätskriterien sind vor allem angemessenes Personalmanagement und flexible Arbeitszeitgestaltung.
Der § 41 des Kinder –und Jugendhilfegesetzes sorgt dafür, dass auch volljährige junge Menschen eine Möglichkeit bekommen Hilfe zu erhalten, wenn sie diese benötigen.
Befindet sich ein Jugendlicher bereits in einer INSPE Maßnahme in der eigenen Wohnung oder im vorgelagerten Wohnen und er wird volljährig, so kann die Hilfe gemäß des § 41 KJHG fortgeführt werden. Das heißt, sollten die Jugendlichen ihre Volljährigkeit während einer INSPE Betreuung erreichen, so muss von ihnen selber ein Antrag nach § 41 KJHG gestellt werden, um eine Fortschreibung des Hilfeplans zu erreichen. Dann greifen beide, § 35 KJHG und der § 41 KJHG, in Kombination. Eine Fortschreibung der Hilfe ist dann angezeigt, wenn der Jugendliche auch weiterhin der intensiven Unterstützung bedarf, um zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung zu finden, dass heißt die Ziele einer INSPE Betreuung noch nicht erreicht sind und der Jugendliche diese Hilfe weiter in Anspruch nehmen möchte.
Ziel ist die Verselbständigung des Jugendlichen. Die Hilfe wird mit zunehmender Kompetenz des Jugendlichen verringert und schließlich beendet.
Mit dem § 41 des Kinder-und Jugendhilfegesetzes (KJHG) wird auch jungen Volljährigen (in der Regel längstens bis zum 21. Lebensjahr, in begründeten Einzelfällen auch bis zum 27. Lebensjahr) die Möglichkeit gegeben, in Notsituationen Hilfe zu erhalten.
Die Hilfe richtet sich an junge Volljährige die Hilfe und Unterstützung bei der Verselbständigung und dem Aufbau eines eigenen Lebensumfeldes benötigen.
Wie wirst du stark
Zu den Inhalten des Hilfeangebotes kann folgendes gehören:
Aber auch Hilfe bei besonderen Problemlagen, wie Hilfe für schwangere oder junge Mütter, oder der Bewältigung von Problemen nach sexuellem Missbrauch und Hinführung zu einer entsprechenden Beratungsstelle oder Therapie.
Dem jungen Menschen sollen soziale Kompetenzen für ein persönlich und sozial befriedigendes Leben vermittelt werden wie: Kontaktfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Arbeitsfähigkeit, Entwicklung von Konfliktlösungs- aber auch Lernstrategien, Aufbau bzw. Stärkung des Selbstbewusstseins und Abbau von Aggressivität und auffälligem Verhalten.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe stellt eine längerfristige Hilfe dar, die bei grundlegender Motivation und Bereitschaft der Eltern zur Mitarbeit, positive Veränderungen im Familienleben und mehr Zufriedenheit bei den Kindern und ihren Eltern hervorrufen kann. Dauer und Ziele der Hilfe orientieren sich immer an der individuellen Lebenssituation der Familie und werden bei der Hilfeplanung mit dem Jugendamt, den Beteiligten und der erzieherischen Fachkraft vereinbart und schriftlich festgehalten.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe gehört zu den Hilfen zur Erziehung und ist im SGB VIII unter $ 31 festgeschrieben.
Eltern, Stiefeltern und/oder Personensorgeberechtigte mit Kleinkindern und Kindern die durch Entwicklungs- und Erziehungsprobleme in ihrem Zusammenleben besonders beeinträchtigt sind und die zur Bewältigung ihrer Probleme familienorientierte und alltagspraktische Unterstützung und Anleitung benötigen.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit
Auf der Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit kann die Familie mit der sozialpädagogischen Hilfe eine Stärkung, Unterstützung und Beratung bei Themen wie:
Bei dieser Eingliederungshilfe werden Kinder und Jugendliche in Schulen dabei unterstützt, ihr Sozial- und Arbeitsverhalten so zu entwickeln, dass der Verbleib in der Klassengemeinschaft gesichert ist. Schrittweise soll gelernt werden, mit verringerter Hilfe und letztendlich ohne Hilfe den Schulalltag zu meistern.
Im Vordergrund der Hilfe steht das Ziel, dass der Schüler zukünftig selbständig und ohne Hilfe am Unterricht teilnimmt.
Die gesetzliche Grundlage finden wir bei der Integrationshilfe in § 35a des SGB VIII.
Im Rahmen der Integrationshilfe betreuen wir Kinder oder Jugendliche von der Grundschule bis zur weiterführenden Schule. Hierbei sind alle Schultypen möglich.
Die Integrationshilfe kann bei Bedarf bereits im Kindergarten beginnen.
Ausgebildete Fachkräfte begleiten Kinder und Jugendliche die ohne diese individuelle Unterstützung den Schulalltag nicht meistern könnten. Dies wird u.a. durch eine regelmäßige und kontinuierliche Unterstützung im Unterricht und in den Schulpausen erreicht. Ebenso leistet die Integrationshilfe:
Dauer und Intensität der Hilfe hängen von dem im Hilfeplangespräch mit den zuständigen Mitarbeitern des jeweiligen Jugendamtes festgehaltenen Hilfebedarf ab.
Das angestrebte Ziel ist, dass das Kind oder der Jugendliche im erforderlichen Maße am Unterricht teilnehmen kann und in den Klassenverband bzw. in die Schule integriert wird.
Folgende Inhalte können u.a. bei der Hilfe bearbeitet werden:
Vera Berger
Fachbereichsleitung
02064 49165
v.berger@caritas-dinslaken.de
Siegfriedstraße 36
46539 Dinslaken
Nicole Faltin
Teamleitung Wesel
0281 34178-14
jugendhilfe@caritas-wesel.de
Franz-Etzel-Platz 15
46483 Wesel