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Vera Berger
Fachbereitsleitung
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v.berger@caritas-dinslaken.de
Adresse & Anfahrt
Siegfriedstraße 36
46539 Dinslaken
Die ambulante Jugendhilfe des Caritasverbandes Dinslaken und Wesel bietet im Bereich des Kinder – und Jugendhilfegesetzes die unterschiedlichsten Hilfen an.
Integrationshilfen
Die Standorte unserer Jugendhilfe befinden sich in Dinslaken, Voerde und Wesel und versorgen von dort aus die Kinder, Jugendlichen, jungen Volljährigen und Familien in unserem gesamten Dekanat.
Eine Erziehungsbeistandschaft ist in der Regel eine längerfristige Hilfe für Kinder, Jugendliche oder junge Volljährige, die Probleme in der Familie, Schule, mit Freunden oder bei der Bewältigung ihres Alltags haben.
Der Erziehungsbeistand unterstützt Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, bei der Stärkung ihres Selbstbewusstseins und in ihrer Beziehungsfähigkeit. In der Arbeit mit dem Kind oder den Jugendlichen bezieht der Erziehungsbeistand die Eltern und das soziale Umfeld mit ein.
Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes, unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine Verselbständigung fördern (§ 30 KJHG).
Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern, Stiefeltern und/oder Personensorgeberechtigte die durch Entwicklungs- und Erziehungsprobleme in ihrem Zusammenleben besonders beeinträchtigt sind und die zur Bewältigung ihrer Probleme Beratung und Unterstützung suchen.
Im Vordergrund steht zunächst immer der Vertrauensaufbau zum Kind, Jugendlichen oder Heranwachsenden, der durch intensive Gespräche, Ich-Stärkung und gemeinsame Freizeitaktionen aufgebaut wird
Sozialpädagogisch ausgebildete Fachkräfte begleiten über eine längere Zeit junge Menschen, die ohne diese individuelle und persönliche Unterstützung mit ihrer familiären oder sozialen Lebenssituation nicht mehr zurecht kommen würden. Dauer und Häufigkeit hängen von dem im Hilfeplangespräch mit den zuständigen Mitarbeitern des jeweiligen Jugendamtes festgehaltenen Hilfebedarf ab. In Absprache mit dem zuständigen Jugendamt kann der Stundenaufwand im Fall einer Krise individuell und variabel dem entsprechendem Bedarf angepasst werden.
Telefonischer Erstkontakt – Fallanfrage durch das Jugendamt mit Fallanfrage, erstem Kurzaustausch und Terminvereinbarung zum Hilfeplangespräch. Das Hilfeplanverfahren nach dem KJHG stellt den offiziellen Beginn der Hilfeform da. Die Vorgeschichte und aktuelle Problematiken werden besprochen und es werden Nah- und Fernziele, Wille für den jeweiligen Betroffenen festgelegt. Die ambulanten Hilfen des Caritasverbandes sind ziel- und klientenorientiert. Die ersten drei Monate dienen der Fachkraft als Diagnosephase, zum Beziehungsaufbau, zum Abfragen des eigenen Willens und zum Erarbeiten der zukünftigen Ziele. Ebenso gehört die Kontaktanbahnung zu allen Beteiligten dazu, Sowie das Sammeln von Informationen und das Erfassen einer Problemanalyse. In den regelmäßigen, wöchentlichen Treffen werden die spezifischen Problemlagen der Betroffenen gemeinsam erarbeitet. Nach drei Monaten erfolgt ein Hilfeplangespräch mit dem Jugendamt und allen Beteiligten zur Überprüfung und Modifizierung der Ziele und Eignung der Hilfeform. In der Regel erfolgt nach weiteren sechs Monaten ein erneutes Hilfeplangespräch zur Überprüfung der Zielerreichung, Veränderung von Zielen, oder auch der Einstellung der Hilfe.
Mobilisierung von vorhandenen Stärken
Wesentliches Ziel der Hilfe ist die Unterstützung des Kindes oder des Jugendlichen bei der Bewältigung aktueller Problemlagen unter Einbezug des sozialen Umfeldes. Im Vordergrund steht zunächst immer der Vertrauensaufbau zum Kind oder Jugendlichen, der durch intensive Gespräche, Ich-Stärkung, gemeinsame Freizeitaktionen (z.B. Kochaktionen, Spiele) und anderes aufgebaut wird.
Unerlässlich für eine erfolgreich verlaufende Erziehungsbeistandschaft ist die Kooperation mit verschieden Institutionen wie z.B. Jugendamt, Schulen, Arbeitsamt; Berufsinformationszentrum, Therapeuten, Krankenhäuser, Ausbildungsträger, Drogenberatungsstellen und andere.
Bei der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung handelt es sich um eine Hilfe, welche auf Freiwilligkeit beruht und die von dem/r Jugendliche/n eine grundlegende Motivation und Bereitschaft zur Mitarbeit für positive Veränderungen erfordert. Dauer und Ziel der Hilfe orientieren sich an der individuellen Lebenssituation des Jugendlichen, oder jungen Erwachsenen.
Die INSPE hat innerhalb des Leistungskataloges der Hilfen zur Erziehung im § 35 des KJHG und im §41 KJHG ihre Grundlage. Im § 35 heißt es:
„Diese Hilfe soll Jugendlichen gewährt werde, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. In der Regel ist diese Hilfe auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.“
Die INSPE Betreuung in eigener Wohnung ist ein Angebot für Jugendliche und junge Volljährige die sich anderen, nicht so offenen Hilfsangeboten entziehen oder sich in besonders gefährdeten Lebenssituationen befinden.
Es ist ebenfalls ein Angebot für Jugendliche, bei denen beispielsweise eine Heimunterbringung fachlich nicht mehr angezeigt erscheint und für die ein Gruppenangebot nicht das Richtige wäre. Es ist ein Angebot für Jugendliche die eine weitere Verselbstständigung in eigener Wohnung anstreben und dabei eine Unterstützung benötigen.
Die Ziele die der Jugendliche erreichen will, werden im Hilfeplangespräch mit dem Jugendlichen, dem Jugendamt und der Fachkraft des Caritasverbandes besprochen ebenso der Zeitrahmen. Die wöchentliche Betreuungszeit wird individuell und flexibel vereinbart. Grundsätzlich richtet sich der Stundenaufwand der Fachkräfte nach dem individuellen Bedarf der Jugendlichen.
In der INSPE Betreuung verfolgt der Dienst aber auch eine ganzheitliche Betreuung, die im Einzelfall, über 24 Stunden oder mehrere Tage andauern kann. Die Mitarbeiter werden sowohl in ihrer menschlichen als auch in ihrer fachlichen Kompetenz sehr gefordert.
Das Jugendamt oder der Jugendliche setzen sich mit dem ambulanten erzieherischen Dienst des Caritasverbandes in Verbindung und klären Möglichkeiten der Hilfe.
Kommt es zur Bewilligung der Hilfe findet ein 1. Hilfeplangespräch im Rahmen des Kinder -und Jugendhilfegesetzes fest. Die Vorgeschichte und aktuelle Problematiken werden besprochen und es werden erstmals Nahziele festgelegt. Die ambulanten Hilfen des Caritasverbandes sind ziel- und klientenorientiert. Gemeinsam wird der zeitliche Rahmen vereinbart, die wöchentliche Betreuungszeit und die Inhalte der Hilfe. In den regelmäßigen, wöchentlichen Treffen werden die spezifischen Problemlagen der Betroffenen gemeinsam und praktisch erarbeitet. Weiter folgende Hilfeplangespräche werden auch kurzfristig und nach Bedarf terminiert.
Entwicklung einer positiven Lebenspektive
Im Vordergrund steht zunächst immer der Vertrauensaufbau zum Jugendlichen oder Heranwachsenden, der durch intensive Gespräche, Ich-Stärkung und gemeinsame Freizeitaktionen aufgebaut wird.
Zu den Inhalten des Hilfeangebotes kann folgenes gehören:
Aber auch Hilfe bei besonderen Problemlagen, wie Hilfe für schwangere oder junge Mütter, oder der Bewältigung von Problemen nach sexuellem Missbrauch und Hinführung zu einer entsprechenden Beratungsstelle oder Therapie.
Dem jungen Menschen sollen soziale Kompetenzen für ein persönlich und sozial befriedigendes Leben vermittelt werden wie: Kontaktfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Arbeitsfähigkeit, Entwicklung von Konfliktlösungs- aber auch Lernstrategien, Aufbau bzw. Stärkung des Selbstbewusstseins und Abbau von Aggressivität und auffälligem Verhalten.
Eine enge Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie Jugendamt, Schule, Arbeitgeber, Ämtern, Personensorgeberechtigte und sonstige beteiligte Stellen ist dabei unerlässlich.
Die Jugendlichen werden bei Behördengängen u.a. begleitet, um ihnen beispielsweise vor Ort dabei zu helfen, angemessen in einer Behörde aufzutreten und ihre Interessen zu verfolgen.
Problemlagen können folgene sein:
Suchtproblematiken, finanzielle Probleme, Wohnungslosigkeit, abweichendes oder delinquentes Verhalten der jungen Menschen.
Wenn Kinder durch Körperverletzung auf dem Schulhof oder im Freizeitbereich auffallen. Wenn sie Sachen beschädigen, wie z. B. Steine auf Autos werfen, oder wenn sie Verhaltensauffälligkeiten anderer Art zeigen, dann kann ein Gruppenangebot die richtige Hilfe sein.
Mit der sozialen Gruppenarbeit nutzt unsere ambulante Jugendhilfe neben ihren vielen Einzelfallhilfen eine der grundlegenden Methoden der sozialen Arbeit.
Themen und Schwerpunkte eines Gruppenangebotes setzen die hiesigen Fachkräfte nach dem besonderen Bedarf in einer Gruppe um. Häufige Themen sind Umgang mit Aggressionen und Gewalt, Möglichkeiten der Deeskalation und damit auch ein angemessener Umgang mit Konflikten.
Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Soziale Gruppenarbeit soll auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe fördern.“ (§29 SGB VIII)
Die Zielgruppe in der sozialen Gruppenarbeit sind Kinder und Jugendliche.
Die Dauer und der Umfang der Gruppenarbeit ist unterschiedlich und von der fachlichen Erziehungsplanung abhängig.
Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit ist freiwillig.
Das Jugendamt oder andere Interessenten wenden sich an den Caritasverband für erste Vorinformationen und zur Anfrage.
Mit Konflikten konstruktiv umgehen
Ziele und Inhalte sind abhängig vom Thema der sozialen Gruppenarbeit. Häufig sind folgende Inhalte enthalten:
Ein Gruppenangebot kann für Kinder oder Jugendliche sinnvoll sein, die:
In der sozialen Gruppenarbeit werden unterschiedliche methodische Elemente eingebaut:
In der Gruppenarbeit setzen wir in der Regel 2 ausgebildete Sozialpädagogen und Sozialarbeiter ein. Je nach Bedarf werden ausgewählte Übungsleiter parallel eingesetzt.
Die pädagogische Lernhilfe ist für Kinder oder Jugendliche ins Leben gerufen worden, die nicht nur Probleme in einzelnen Schulfächern wie z.B. Mathematik, Deutsch oder Englisch haben. Die pädagogische Lernhilfe soll Kindern und Jugendlichen zur Seite stehen, die sich in einer aktuell schwierigen Lebenssituation befinden, die besondere Handicaps mitbringen und dadurch eine besondere Unterstützung benötigen.
Die Lernhilfe will vermeiden helfen, dass dauernde Misserfolge in der Schule zu anhaltender Demotivation oder Unsicherheit beim Schüler führen. In der Einzelbetreuung werden unter anderen Spiel -und Lernsituationen geschaffen, die nicht angstbesetzt sind und die den Kindern und Jugendlichen wieder Freude am Lernen vermitteln.
Die pädagogische Lernhilfe findet ihre gesetzliche Grundlage im § 27 (3) des Kinder -und Jugendhilfegesetzes.
Die Zielgruppe bei der pädagogischen Lernhilfe sind Kinder oder Jugendliche mit Schulschwierigkeiten einhergehend mit Verhaltensauffälligkeiten im Schulbereich.
Die Dauer und der Umfang der pädagogischen Lernhilfe ist von dem individuellem Hilfebedarf abhängig und wird mit allen Beteiligten im Hilfeplangespräch festgelegt.
Das Jugendamt wendet sich an den Caritasverband für erste Vorinformationen und zur Anfrage sowie beispielsweise zur Auswahl der geeigneten Hilfeform. Nach Bedarf wird ein Informationsgespräch mit der Familie, dem Mitarbeiter im Jugendamt und dem Ambulanten erzieherischen Dienst vereinbart.
Spielerisches Lernen
Das Konzept sieht vor, dass die pädagogische Lernhilfe in der Regel bei den Kindern und Jugendlichen zu Hause stattfindet. Die Kinder und Jugendlichen werden nicht nur bei ihren Hausaufgaben unterstützt. Spielerisch wird an der Konzentrations- und Wahrnehmungsfähigkeit gearbeitet. Aber auch Ordnungskriterien werden vermittelt, wie z.B. Arbeitsblätter einheften, Sichtung der Arbeitsmaterialien oder Aufräumen des Schreibtisches.
Teil des Konzeptes ist es, die gemeinsame Arbeit durch Spiele zu unterbrechen oder bestimmte Aufgaben spielerisch zu lösen.
Darüber hinaus ist es Teil der Arbeit, die Eltern mit einzubeziehen. Ziel ist es dabei, sich auszutauschen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Eine Voraussetzung für die pädagogische Lernhilfe ist, dass Eltern Bereitschaft zu Mitarbeit einbringen..
Die pädagogische Lernhilfe steht in einem regelmäßigen Kontakt zur Schule. Der Austausch mit den Lehrkräften soll helfen, dem Kind noch angemessener helfen zu können.
Folgende Problemlagen können vorliegen:
Bei den Mitarbeitern handelt es sich um ausgewählte Studenten, die bereits Erfahrungen in der Arbeit mit Kinder und Jugendlichen gesammelt haben.
Die MitarbeiterInnen werden von einer Fachkraft (Sozialpädagogin) angeleitet, und sie stehen in einem ständigen Austausch mit dieser. Es werden regelmäßige Gruppenarbeitstreffen organisiert, womit ein „Hinausschauen über den eigenen Tellerrand“ und ein Austausch unter den Mitarbeitern möglich wird.
Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung stellt der Familienstützende Dienst ein längerfristiges Hilfeangebot dar. Durch den Einsatz von erfahrenen Erzieherinnen wird eine Hilfe angeboten, die nah und alltagspraktisch in den Familien arbeitet. Besondere Überforderungs- und Belastungssituationen können es erforderlich machen, dass der Familienstützende Dienst (FSD) tätig wird.
Die Hilfe des Familienstützende Dienstes basiert auf dem § 27 des Kinder - und Jugendhilfegesetzes (KJHG).
Der Einsatz des Familienstützenden Dienstes erfolgt bei unterschiedlichen Zielgruppen:
Mit Hilfe einer Erzieherin werden durch intensive Begleitung und Unterstützung der Eltern Lösungen von Alltagsproblemen und Konfliktbewältigung geübt und probiert. Eltern werden darin unterstützt, die Bedürfnisse ihrer Kinder zu erkennen und adäquat darauf einzugehen. In der Regel ist die Hilfe längerfristig angelegt. Die Intensität der wöchentlichen Betreuungszeit kann von 3 – circa 20 Stunden wöchentlich variieren und ist vom Hilfebedarf der Familie abhängig.
Die ersten drei Monate dienen der Fachkraft als Diagnosephase, zum Beziehungsaufbau und Kontaktanbahnung zu allen Beteiligten, Sammeln von Informationen und Erfassen einer Problemanalyse. Ebenso wird im Rahmen der Diagnosephase geprüft, ob es sich um die passende Hilfe handelt.
Das Jugendamt wendet sich an den Caritasverband für erste Vorinformationen und zur Anfrage sowie zur Auswahl der geeigneten Hilfeform oder Fachkraft. Nach Bedarf kann ein Informationsgespräch mit der Familie und dem Familienstützenden Dienst vereinbart werden. Offiziell beginnt die Hilfe des Familienstützenden Dienstes mit dem Hilfeplangespräch, in dem neben der Vorgeschichte und aktuellen Problematiken Ziele festgelegt werden. Danach folgen nach Absprache regelmäßige Kontakte in der Familie.
Zu Beginn der Hilfemaßnahme geht es um einen gegenseitigen Beziehungsaufbau. Im Rahmen der Hilfemaßnahme werden klienten-, ressourcen- und lösungsorientiert aktuelle Problematiken und Ziele erfasst und bearbeitet. Im Verlauf der Hilfe werden die Ziele überprüft, modifiziert und gemeinsam neu vereinbart.
Nach Ablauf der dreimonatigen Diagnosephase findet ein weiteres Hilfeplangespräch mit der Familie, dem Jugendamt, unter Umständen andere Beteiligte und dem Caritasverband statt. Weitere Hilfeplangespräche finden in der Regel alle sechs Monate statt. In besonderen Fällen können die Abstände auch kürzer sein.
„Lernen am Modell“
Die Grundidee des Familienstützenden Dienstes ist das „Lernen am Modell“. Durch das praktische Vormachen und Mithelfen von erzieherischen Fachkräften werden Eltern bei den Themen Erziehung und Versorgung ihrer Kinder unterstützt, bei Bedarf in Fragen der Haushaltsführung beraten und in der Zusammenarbeit mit Schulen, Kindergärten und Behörden unterstützt.
Die Arbeit des Familienstützenden Dienstes kann sich auf unterschiedliche Themen beziehen:
Bereich Gesundheit:
Sozioökonomischer Bereich:
Erziehungsbereich:
Folgende Problemlagen können vorliegen:
Dauer und Ziele der Hilfe orientieren sich immer an der individuellen Lebenssituation der Familie und werden bei der Hilfeplanung mit dem Jugendamt, den Beteiligten und der erzieherischen Fachkraft vereinbart und schriftlich festgehalten.
Die Gruppe für allein Erziehende wurde auf Wunsch und in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Dinslaken im Oktober 2004 ins Leben gerufen. .
Die Gruppe für allein Erziehende stellt keine offene Gruppe im klassischen Sinne dar. Das Jugendamt Dinslaken empfiehlt gezielt allein erziehenden Müttern in besonderen Lebenslagen die Teilnahme an der Gruppe.
Den teilnehmenden Müttern wird die Möglichkeit gegeben, ohne Kinder den Gruppentreffen beizuwohnen. Falls nötig wird von den begleitenden Fachkräften eine Kinderbetreuung für diese Zeit organisiert, welche ebenfalls in den Räumen der Ambulanten Erzieherischen Dienste in Hiesfeld stattfindet.
Die Gruppe für alleinerziehende Mütter findet ihre gesetzliche Basis im § 27 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG).
Die flexible Hilfe des Caritasverbandes Dinslaken und Wesel ist eine individuell geeignete und notwendige Hilfe für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, Alleinerziehende und Familien in schwierigen Lebenslagen. Es zeigt sich im Einzelfall, dass keine andere Hilfe geeignet ist und die besonderen Umstände eine individuell zugeschnittene Hilfeform erforderlich machen.
Individuelle Hilfeplanung, welche klientenorientiert festgeschrieben wird, Konflikte und Krisen bewältigen, Lösungen und Entscheidungen finden, anknüpfen an die Ressourcen der Betroffenen und deren Lebensumfeld berücksichtigen - all das steht für Flexible Hilfe.
Die Flexible Hilfe ist eine Hilfeart des Leistungskataloges der Hilfe zur Erziehung aus dem Sozialgesetzbuch ( SGB VIII ) Achtes Buch – Kinder und Jugendhilfe ab dem viertem Abschnitt, erster Unterabschnitt: Hilfe zur Erziehung: § 27 Hilfe zur Erziehung § 28 Erziehungsberatung § 29 Soziale Gruppenarbeit §30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe § 32 Erziehung in einer Tagesgruppe § 33 Vollzeitpflege § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.
Flexible Hilfe ist eine individuell geeignete und notwendige Hilfe mit und für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, Alleinerziehende und Familien in schwierigen und/oder besonderen Lebenslagen.
Die Ziele werden im Hilfeplangespräch vereinbart und der Zeitrahmen wird regelmäßig durch Überprüfung der Zielerreichung festgestellt, neu festgelegt oder beendet. Die wöchentliche Betreuungszeit wird individuell und flexibel vereinbart.
Verbindlichkeit, Zuverlässigkeit, Freiwilligkeit, Betreuung vor Ort, Motivation für Veränderungen sind gemeinsam zu besprechen und eine grundlegende Rahmenbedingung.
Telefonischer Erstkontakt – Anfrage durch das Jugendamt mit Fallanfrage, erstem Kurzaustausch und auch kurzfristiger Terminvereinbarung zum Hilfeplangespräch. Das Hilfeplanverfahren nach dem KJHG stellt den offiziellen Beginn der Hilfeform da. Die Vorgeschichte und aktuelle Problematiken werden besprochen und es werden erstmals Nahziele und Fernziele festgelegt. Die ambulanten Hilfen des Caritasverbandes sind ziel- und klientenorientiert. Gemeinsam wird der zeitliche Rahmen vereinbart, wöchentliche Betreuungszeit und zeitlicher Rahmen zum folgenden Hilfeplangespräch. In den regelmäßigen, wöchentlichen Treffen werden die spezifischen Problemlagen der Betroffenen gemeinsam und praktisch erarbeitet. Die Stundenaufwand wird individuell vereinbart. Folgende Hilfeplangespräche werden auch kurzfristig und nach Bedarf terminiert. Zeitliche Rahmen der Hilfeplangespräche wird auch klientenorientiert und den spezifischen Problemlagen des jungen Menschen angepasst und gemeinsam vereinbart.
Was wird benötigt
Anzustreben ist eine größere Durchlässigkeit der Hilfe- und Unterstützungsformen zwischen offenen, ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen. Die Flexible Hilfe wird am Bedarf und der besonderen Situation orientiert und nicht vom vorhandenen Angebot her entwickelt. Wir achten darauf, die Hilfeformen bedarfsorientiert, d. h. flexibel, sozialräumlich, adressatenbeteiligt und den geschlechtspezifischen Bedürfnissen und Lebenslagen entsprechend auszurichten. Qualitätskriterien sind vor allem angemessenes Personalmanagement und flexible Arbeitszeitgestaltung.
Der § 41 des Kinder –und Jugendhilfegesetzes sorgt dafür, dass auch volljährige junge Menschen eine Möglichkeit bekommen Hilfe zu erhalten, wenn sie diese benötigen.
Befindet sich ein Jugendlicher bereits in einer INSPE Maßnahme in der eigenen Wohnung oder im vorgelagerten Wohnen und er wird volljährig, so kann die Hilfe gemäß des § 41 KJHG fortgeführt werden. Das heißt, sollten die Jugendlichen ihre Volljährigkeit während einer INSPE Betreuung erreichen, so muss von ihnen selber ein Antrag nach § 41 KJHG gestellt werden, um eine Fortschreibung des Hilfeplans zu erreichen. Dann greifen beide, § 35 KJHG und der § 41 KJHG, in Kombination. Eine Fortschreibung der Hilfe ist dann angezeigt, wenn der Jugendliche auch weiterhin der intensiven Unterstützung bedarf, um zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung zu finden, dass heißt die Ziele einer INSPE Betreuung noch nicht erreicht sind und der Jugendliche diese Hilfe weiter in Anspruch nehmen möchte.
Ziel ist die Verselbständigung des Jugendlichen. Die Hilfe wird mit zunehmender Kompetenz des Jugendlichen verringert und schließlich beendet.
Mit dem § 41 des Kinder-und Jugendhilfegesetzes (KJHG) wird auch jungen Volljährigen (in der Regel längstens bis zum 21. Lebensjahr, in begründeten Einzelfällen auch bis zum 27. Lebensjahr) die Möglichkeit gegeben, in Notsituationen Hilfe zu erhalten.
Die Hilfe richtet sich an junge Volljährige die Hilfe und Unterstützung bei der Verselbständigung und dem Aufbau eines eigenen Lebensumfeldes benötigen oder deren Erziehung und Entwicklung auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen im Herkunftsmilieu nicht sichergestellt ist.
Die Ziele die der Jugendliche erreichen will, werden im Hilfeplangespräch mit dem Jugendlichen, dem Jugendamt und der Fachkraft des Caritasverbandes besprochen ebenso der Zeitrahmen. Die wöchentliche Betreuungszeit wird individuell und flexibel vereinbart. Grundsätzlich richtet sich der Stundenaufwand der Fachkräfte nach dem individuellen Bedarf der Jugendlichen.
Im Vordergrund steht zunächst immer der Vertrauensaufbau zum Jugendlichen oder Heranwachsenden, der durch intensive Gespräche, Ich-Stärkung und gemeinsame Freizeitaktionen aufgebaut wird.
Auch die Kontaktanbahnung zu allen Beteiligten, sammeln von Informationen und erfassen einer Problemanalyse gehören zum Arbeitsfeld. In den regelmäßigen, wöchentlichen Treffen werden die spezifischen Problemlagen des jungen Volljährigen gemeinsam erarbeitet. Nach drei Monaten erfolgt ein Hilfeplangespräch mit dem Jugendamt und allen Beteiligten zur Überprüfung und Modifizierung der Ziele und Eignung der Hilfeform. Der zeitlicher Rahmen der Hilfeplangespräche wird auch klientenorientiert und den spezifischen Problemlagen des jungen Menschen angepasst und gemeinsam vereinbart. In der Regel nach weiteren sechs Monaten erfolgt ein erneutes Hilfeplangespräch zur Überprüfung der Zielerreichung, Veränderung von Zielen, oder auch der Einstellung der Hilfe.
Wie wirst du stark
Zu den Inhalten des Hilfeangebotes kann folgenes gehören:
Aber auch Hilfe bei besonderen Problemlagen, wie Hilfe für schwangere oder junge Mütter, oder der Bewältigung von Problemen nach sexuellem Missbrauch und Hinführung zu einer entsprechenden Beratungsstelle oder Therapie.
Dem jungen Menschen sollen soziale Kompetenzen für ein persönlich und sozial befriedigendes Leben vermittelt werden wie: Kontaktfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Arbeitsfähigkeit, Entwicklung von Konfliktlösungs- aber auch Lernstrategien, Aufbau bzw. Stärkung des Selbstbewusstseins und Abbau von Aggressivität und auffälligem Verhalten.
Eine enge Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie Jugendamt, Schule, Arbeitgeber, Ämtern, Personensorgeberechtigte und sonstige beteiligte Stellen ist dabei unerlässlich.
Die Jugendlichen werden bei Behördengängen u.a. begleitet, um ihnen beispielsweise vor Ort dabei zu helfen, angemessen in einer Behörde aufzutreten und ihre Interessen zu verfolgen.
Problemlagen können folgene sein:
Suchtproblematiken, finanzielle Probleme, Wohnungslosigkeit, abweichendes oder delinquentes Verhalten der jungen Menschen.
Auch in der INSPE Betreuung verfolgt der Dienst eine ganzheitliche Betreuung, die im Einzelfall, über 24 Stunden oder mehrere Tage andauern kann. Die Mitarbeiter werden dabei sowohl in ihrer menschlichen wie auch in ihrer fachlichen Kompetenz sehr gefordert.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe stellt eine längerfristige Hilfe dar, die bei grundlegender Motivation und Bereitschaft der Eltern zur Mitarbeit, positive Veränderungen im Familienleben und mehr Zufriedenheit bei den Kindern und ihren Eltern hervorrufen kann. Dauer und Ziele der Hilfe orientieren sich immer an der individuellen Lebenssituation der Familie und werden bei der Hilfeplanung mit dem Jugendamt, den Beteiligten und der erzieherischen Fachkraft vereinbart und schriftlich festgehalten.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe gehört zu den Hilfen zur Erziehung und ist im Kinder -und Jugendhilfegesetz (KJHG) unter § 31 gesetzlich festgeschrieben.
Eltern, Stiefeltern und/oder Personensorgeberechtigte mit Kleinkindern und Kindern die durch Entwicklungs- und Erziehungsprobleme in ihrem Zusammenleben besonders beeinträchtigt sind und die zur Bewältigung ihrer Probleme familienorientierte und alltagspraktische Unterstützung und Anleitung benötigen.
Mit Hilfe der sozialpädagogischen Fachkraft wird durch intensive Beratung und Begleitung der Familie Lösungen von Alltagsproblemen und Konfliktbewältigung geübt und probiert. In der Regel ist die Hilfe längerfristig angelegt. Die Intensität der wöchentlichen Betreuungszeit kann von 3 – ca. 20 Stunden wöchentlich variieren und ist vom Hilfebedarf der Familie abhängig.
Der telefonischer Erstkontakt, die erste Anfrage durch das Jugendamt beim Ambulanten erzieherischen Dienst mit einem erstem Kurzaustausch führen in der Regel zu einer Terminvereinbarung und zum Hilfeplangespräch. Das Hilfeplanverfahren nach dem Kinder und Jugendhilfegesetz (KJHG) stellt den offiziellen Beginn der Hilfeform da. Die Vorgeschichte und aktuelle Problematiken werden mit den Beteiligten besprochen und es werden Nah- und Fernziele mit den Klienten festgelegt. Die ambulanten Hilfen des Caritasverbandes sind ziel- und klientenorientiert. Gemeinsam wird der zeitliche Rahmen vereinbart, wöchentliche Betreuungszeit und zeitlicher Rahmen zum folgenden Hilfeplangespräch. In den regelmäßigen, wöchentlichen Treffen werden die spezifischen Problemlagen der Betroffenen gemeinsam und praktisch erarbeitet. Nach einer 3- monatigen Diagnosephase erfolgt ein Hilfeplangespräch mit dem Jugendamt und allen Beteiligten zur Überprüfung und Modifizierung der Ziele und Eignung der Hilfeform. Zeitlicher Rahmen der Hilfeplangespräche wird auch klientenorientiert und den spezifischen Problemlagen der Familie angepasst und gemeinsam vereinbart. In der Regel nach weiteren sechs Monaten erfolgt ein erneutes Hilfeplangespräch zur Überprüfung der Zielerreichung, Veränderung von Zielen, oder auch der Einstellung der Hilfe.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit
Auf der Basis einer vertauensvollen Zusammenarbeit soll die Familie mit der sozialpädagogischen Hilfe eine Stärkung, Unterstützung und eine praktische Anleitung im Erziehungsbereich erleben, wie u.a..:
Stärkung, Unterstützung und praktische Anleitung in der Gesundheitsfürsorge wie z.B.:
Stärkung, Unterstützung und praktische Anleitung im alltagspraktischen Bereich wie z.B.:
Die ersten drei Monate dienen der Fachkraft als Diagnosephase, zum Beziehungsaufbau und Kontaktanbahnung zu allen Beteiligten, sammeln von Informationen und erfassen einer Problemanalyse. Ebenso wird im Rahmen der Diagnosephase geprüft, ob es sich um die passende Hilfe handelt
Verbindlichkeit, Zuverlässigkeit, Betreuung vor Ort, Motivation für Veränderungen sind gemeinsam zu besprechen und eine grundlegende Rahmenbedingung.
Bei dieser Eingliederungshilfe werden Kinder und Jugendliche in Schulen dabei unterstützt, ihr Sozial- und Arbeitsverhalten so zu entwickeln, dass der Verbleib in der Klassengemeinschaft gesichert ist. Schrittweise soll gelernt werden, mit verringerter Hilfe und letztendlich ohne Hilfe den Schulalltag zu meistern.
Im Vordergrund der Hilfe steht das Ziel, dass der Schüler zukünftig selbständig am Unterricht teil nimmt.
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. (§ 35a KJHG)
Die gesetzliche Grundlage finden wir bei den Integrationshilfen in § 35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
Im Rahmen der Integrationshilfe betreuen wir Kinder oder Jugendliche von der Grundschule bis zur weiterführenden Schule. Hierbei sind alle Schultypen möglich.
Die Integrationshilfe kann bei Bedarf bereits im Kindergarten beginnen.
Ausgebildete Fachkräfte begleiten Kinder oder Jugendliche die ohne diese individuelle Unterstützung den Schulalltag nicht meistern könnten. Dies wird u.a. durch eine regelmäßige und kontinuierliche Unterstützung im Unterricht und oder in den Schulpausen erreicht. Ebenso leistet die Integrationshilfe:
Dauer und Intensität der Hilfe hängen von dem im Hilfeplangespräch mit den zuständigen Mitarbeitern des jeweiligen Jugendamtes festgehaltenen Hilfebedarf ab. In Absprache mit dem zuständigen Jugendamt kann der Stundenaufwand im Fall einer Krise individuell und variabel dem entsprechendem Bedarf angepasst werden.
Die Erziehungsberechtigten des Kindes stellen einen Antrag beim zuständigen Jugendamt, bei dem geprüft wird, ob eine Kostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VIII (35a Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 SGB VIII) möglich ist.
Nach Bewilligung der Hilfe wendet sich das Jugendamt an den Caritasverband für erste Vorinformationen und zur Anfrage, sowie zur Auswahl der geeigneten Hilfeform oder Fachkraft.
Noch vor Beginn der Hilfe nimmt der Caritasverband zu allen Beteiligen wie Familie, Schule, oder andere Institutionen Kontakt auf. Dabei steht im Vordergrund:
Die Hilfe beginnt mit dem ersten Hilfeplangespräch, an dem die Eltern, das Kind, andere Beteiligte, der zuständige Mitarbeiter des Jugendamtes und der Caritasverband teil nimmt. Hier werden der aktuelle Hilfebedarf, Problemstellungen, Ziele oder auch einzubeziehende Ressourcen besprochen und festgehalten.
Nach Ablauf der 3-monatigen Diagnosephase findet ein weiteres Hilfeplangespräch mit der Familie, dem Jugendamt, u.U. andere Beteiligte und dem Caritasverband statt, um unter anderem zu klären, ob es sich um die geeignete Hilfe handelt, Ziele verändert werden müssen oder anderes. Weitere Hilfeplangespräche finden in der Regel alle 6 Monate statt. In besonderen Fällen können die Abstände auch kürzer sein.
Das Kind oder der Jugendliche soll im erforderlichen Maße am Unterricht teilnehmen können und in den Klassenverband bzw. in die Schule integriert werden. Der Integrationshelfer übt unterschiedliche Hilfestellungen beim Schulbesuch des Kindes aus. Dabei ist der I-Helfer kein Zweitlehrer, sondern er unterstützt den Schüler bei der Umsetzung von Aufgaben. Hier hängt es individuell vom Schüler ab, welchen Unterstützungsbedarf er dabei mitbringt. Folgene Inhalte können u.a. bei der Hilfe bearbeitet werden:
Folgene Problemlagen können vorliegen:
Alle Mitarbeiter sind angebunden im Team des ambulanten erzieherischen Dienstes und er erfolgen regelmäßige, gemeinsame Teamsitzungen, kollegiale Fallberatung - Fallaustausch und Besuch von fachrelevanten Fortbildungsveranstaltungen statt.
Vera Berger
Fachbereitsleitung
02064 / 49 165
v.berger@caritas-dinslaken.de
Siegfriedstraße 36
46539 Dinslaken