Jugendgerichtsgesetz

Die ambulante Jugendhilfe des Caritasverbandes Dinslaken und Wesel bietet im Bereich des Jugendgerichtsgesetzes die unterschiedlichsten Hilfen an.

  • Betreuungsweisungen
  • Soziale Trainingskurse
  • Antiaggressivitätskurse
  • Täter-Opfer-Ausgleiche
  • Ritzelkurse
  • Sozialstundenprojekt

Die Standorte unserer ambulanten Jugendhilfe befinden sich in Dinslaken, Voerde und Wesel und versorgen von dort aus Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Familien in unserem gesamten Dekanat.

Gerne stehen wir ihnen bei Fragen zu unseren Hilfen zur Verfügung. Rufen sie uns an.

Sozialer Trainingskurs (STK)

Lernen in der Gruppe

Grundsätzliches/Voraussetzungen

Das Anti-Aggressivitätstraining ist eine deliktspezifische, sozialpädagogische Maßnahme für gewalttätige, aggressive Wiederholungstäter.  Die Maßnahme wird durch den Richter angeordnet und zumeist als Alternative zu Dauerarrest und Jugendstrafe ausgewählt.
Das Anti-Aggressivitätstraining läuft über eine Zeitspanne von acht Monaten.

Gesetzliche Grundlage

Der Antiaggressivitätskurs findet seine gesetzliche Grundlage in § 10 des Jugendgerichtsgesetzes und in § 29 des Kinder und - Jugendhilfegesetzes.

Zielgruppe

Das Training richtet sich an straffällig gewordene Jugendliche und junge Erwachsene. Es ist auch möglich, nach dem Kinder-und Jugendhilfegesetz, auf freiwilliger Basis, an einem Training teilzunehmen.

Rahmenbedingungen

Das Training erstreckt sich über acht Monate und kann eine Gruppengröße von ca. zehn Teilnehmern erreichen. Jedes Training wird von zwei Fachkräften betreut und begleitet. Die Teilnehmer verpflichten sich vor dem Training weder Alkohol noch Drogen zu konsumieren. Eine Abweichung von diesen Regeln führt zum Ausschluss.

Das Training enthält folgende Elemente:

  • Ein Aufnahmegespräch zur Klärung von Motivation und Eignung
  • mind. drei Einzelgespräche  
  • ca. 24 Gruppeneinheiten zwischen 2 und 3 Zeitstunden

Zu Beginn der Maßnahme sind ausführliche Vorinformationen z.B. von Seiten des zuständigen Sacharbeiters des Jugendamtes zur Klärung der Eignung des Jugendlichen notwendig. So können akut Suchtmittelabhängige und akut psychisch Kranke nicht an dem Kurs teilnehmen. Auch Gewalttäter, die ihr Verhalten instrumentalisiert haben, sind in den meisten Fällen mit dieser Maßnahme nicht zu erreichen.

Ablauf des Anti-Aggressivitäts-Trainings

Das Anti-Aggressivitäts-Training gliedert sich in vier Phasen, die sich wie folgt unterscheiden:

Die Integrationsphase:

In der ersten Phase steht zunächst die Information über die Inhalte des Anti- Aggressivitäts-Trainings und die Vorstellung der einzelnen Teilnehmer im Mittelpunkt. Im späteren Verlauf der ersten Phase steht die Entwicklung von Gruppendynamik im Vordergrund.

Die Vorbereitungsphase zur Konfrontation:

Die zweite Phase dient als Konfrontationstest. Parallel wird das Vertrauen der Kursteilnehmer gestärkt

Die Konfrontationsphase – der heiße Stuhl:

Auf dem heißen Stuhl werden die Kursteilnehmer mit ihren Gewaltrechtfertigungen und ihrem aktuellen Verhalten konfrontiert. Ebenfalls werden bei allen Teilnehmern Täter- / Opferkommunikation und Provokationstests durchgeführt.

Die Gewaltverringerungsphase:

Die vierte Phase wird zur Deeskalation und Erhöhung der Provokationsschwelle genutzt. Veränderungen über die Tatschuld werden klargelegt und Eigen- und Fremdwahrheiten werden reflektiert. Außerdem dient die vierte Phase der Zukunftsorientierung und des Abschiedes.

Inhalte und Ziele

Ich kann mich ändern

Das Anti-Aggressivitäts-Training basiert auf einem lerntheoretisch-kognitiven Ansatz, der besagt, dass Verhalten neu erlernt werden kann.
Basierend auf theoretischen und praktischen Erfahrungen, sowie Erkenntnissen und praktischen Ableitungen u. a. aus Aggressions- und Gewalttheorien wurde ein Training zur Reduzierung und zum Abbau der Gewaltbereitschaft entwickelt. Ein zentraler, methodischer Schwerpunkt ist der heiße Stuhl, in dem die Teilnehmer gewollt provoziert und mit den Folgen der Tat, ihren Rechtfertigungen, Tatverharmlosungen, sowie Widersprüchen und Schwächen konfrontiert werden. Die Teilnehmer sollen sich ihren persönlichen Aggressivitätsauslösern sowie ihren jeweiligen Strategien zur Rechtfertigung der Gewalt bewusst werden. Sie sollen lernen mit Provokation umzugehen um ruhiger und überlegter auf diese reagieren zu können. In Rollenspielen soll z.B. gelernt werden, Beschimpfungen ruhig und sachlich zurückzuweisen und nicht mit eigenen Beschimpfungen oder Gewalttaten zu reagieren. Ihnen wird das Opferleid deutlich gemacht, wodurch Schuldgefühle geweckt werden sollen.

Ein weiterer Schwerpunkt stellt der Besuch der Justizvollzugsanstalt in Geldern dar. Dort treffen Teilnehmer des AATs auf Langzeitgefangene. Im Vordergrund steht hierbei aber nicht der Gedanke der Abschreckung („Wie schlimm ist der Knast“). Vielmehr zeigen die Häftlinge den Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Parallelen ihres eigenen strafbaren Handelns in konfrontativer Weise auf.

Im AAT-Kurs geht es darum, den Jugendlichen und Heranwachsenden zu vermitteln, mit Konflikten und Aggressionen konstruktiv umzugehen und die begangenen Gewalttaten aufzuarbeiten.

Das wohl wichtigste Ziel für die Teilnehmer des Anti-Aggressivitäts-Trainings, ist ein Leben ohne Gewalt zu führen und damit keine weiteren Opfer mehr zu produzieren.

Ziele des Anti-Aggressivitäts-Trainings

  • Erweiterung der Handlungskompetenz der Teilnehmer
  • Erlernen alternativer Möglichkeiten zur Lösung von Konfliktsituationen
  • Erfahrbarmachung der Ursachen und Auslöser von Gewalt
  • Auseinandersetzung und Reflexion begangener Körperverletzungen
  • Erarbeitung und Einübung von veränderten Verhaltensstrategien
  • Aufzeigen von Tatkonsequenzen
  • Betrachtung der Opferperspektiven

Problemlagen

Hier geht es im speziellen um:

  • Personen, die sich häufig schlagen und scheinbar Spaß daran haben
  • Personen, die Gewalt als Lösung von Problemen ansehen
  • Personen, die gezielt Macht über andere ausüben
  • Personen, die leicht reizbar sind.

Methoden

„Gewalttätige Wiederholungstäter beschreiben sich als durchsetzungsstark, dominant, selbstbewusst, die Einschüchterung, Bedrohung und Angstmachen gezielt einsetzen können. Sie genießen es, wenn Passanten die Straßenseite wechseln. Sie fühlen sich zwischen Rambo und Versager und das macht sie unberechenbar.“ (aus Jens Weidner,: Die andere Meinung –Tatkonfrontation 1993)

Inhaltlich orientiert sich das Anti–Aggressivitäts-Training ®, an dem von Jens Weidner entwickelten Anti–Aggressivitäts-Training®. (vgl. Weidner, J. Anti-Aggressivitäts-Training für Gewalttäter, Bonn 1993)

Es basiert auf der Grundlage:

Akzeptanz + Konfrontation = soziale Entwicklung

Die Gesprächsführung in den Sitzungen ist stark konfrontativ und provokativ orientiert (konfrontative Pädagogik). Sie wird u.a. durch einfühlsamere Einzelgespräche ergänzt.

Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)

Mediation im Strafrecht

Grundsätzliches/ Voraussetzungen

Im Täter- Opfer- Ausgleich ist das Ziel eine Konfliktregelung zwischen Täter und Opfer. Mittelpunkt ist ein Ausgleichgespräch unter der Mithilfe eines neutralen Vermittlers.
Der junge Täter kann durch die Begegnung mit dem Opfer die materiellen und menschlichen Auswirkungen seiner Tat erkennen.
Häufig besteht bereits vor der Straftat ein Konflikt zwischen den Beteiligten oder die Tat hinterlässt einen Konflikt zwischen ihnen. Ein Strafverfahren schafft es in der Regel nicht, diesen Konflikt gerecht zu werden.

Gesetzliche Grundlagen

Seine gesetzliche Grundlage findet der TOA in den §§ 45,46,47,10 des Jugendgerichtsgesetzes

Zielgruppe

Die Zielgruppe sind Jugendliche und junge Volljährige, welche Beschuldigte und Geschädigte von Straftaten sind.

Rahmenbedingungen

Für eine erfolgreiche Teilnahme am TOA bedarf es bestimmter Rahmenbedingungen:

  • Der Täter gibt im Gespräch mit dem Vermittler die ihm vorgeworfene Tat zu und ist bereit, Verantwortung dafür zu übernehmen.
  • Der Täter zeigt die Bereitschaft, sich mit der Tat und dem Geschädigten auseinander zu setzen sowie den Schaden im Wesentlichen wieder gutzumachen.
  • Es muss ein persönlich geschädigtes Opfer oder eine Institution betroffen sein, mit der ein Ausgleich sinnvoll erscheint.
  • Täter und Opfer müssen dem Ausgleichsversuch freiwillig zustimmen.
  • Es sollte sich nicht um Bagatelldelikte handeln, die ansonsten folgenlos eingestellt würden.

Ablauf eines Täter-Opfer-Ausgleiches

Eine Straftat wurde begangen.

Die Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Jugendgerichtshilfe oder die Betroffenen regen einen Täter-Opfer-Ausgleich an.

Täter und Opfer erklären sich freiwillig dazu bereit, einen Ausgleich zu versuchen.

Ein unparteiischer Vermittler führt getrennte Einzelgespräche mit dem Beschuldigten und dem Geschädigten durch, um ihre Sicht der Tat nachzuvollziehen, ihre Vorschläge zur Wiedergutmachung zu klären und sie auf das mögliche Ausgleichsgespräch vorzubereiten.

Mit Unterstützung des Konfliktberaters wird ein Ausgleichsgespräch geführt und die Form der Wiedergutmachung ausgehandelt. (Schadenersatz, Schmerzensgeld, persönliche Hilfeleistung.)
Der Vermittler kontrolliert die Einhaltung der getroffenen Vereinbarung.

Eventuell tritt der Opferfond des Caritasverbandes für Geldleistungen in Vorleistung. Durch die Fachstelle wird die Staatsanwaltschaft, bzw. das Gericht und die Jugendgerichtshilfe über das Ergebnis der Ausgleichsbemühungen informiert.

Inhalte und Ziele

Wiederherstellung des sozialen Friedens

Der Geschädigte kann in einem Ausgleichsgespräch dem Beschuldigten die Folgen seiner Straftat deutlich machen, seine Vorstellung und Wünsche zur Lösung des Konfliktes äußern, gegebenenfalls direkt und unbürokratisch Schadenswiedergutmachung erhalten und ein zeit- und kostenintensives Zivilgerichtsverfahren vermeiden.
Der Beschuldigte hat die Möglichkeit die Hintergründe für sein Verhalten zu schildern und die Verantwortung dafür zu übernehmen. Er kann zeigen, dass er die Gefühle des Geschädigten ernst nimmt, sich für sein Verhalten entschuldigen und den entstandenen Schaden nach seinen Möglichkeiten wieder gut zu machen und dadurch evtl. eine zusätzliche gerichtliche Bestrafung vermeiden beziehungsweise Strafmilderung erreichen.
Für Geschädigte und Beschuldigte besteht die Möglichkeit der Bereinigung eines eventuell schon lange bestehenden Konfliktes, den Abbau von Vorurteilen, das Erreichen einer Aussöhnung und eine ganz individuelle Wiedergutmachung zu erlangen.

Ziele sind die gleichwertige Berücksichtigung der Opferinteressen, die Auseinandersetzung des Täters mit den Tatfolgen, die Stärkung des Rechtsbewusstseins durch Konfrontation mit den Rechten des Opfers, die einvernehmliche Regelung zwischen Beschuldigten und Geschädigten (beide Seiten sollen ihr Anliegen berücksichtigt sehen) und die Reduzierung von Folgekonflikten.
Die Wiedergutmachung wird in Form einer schriftlichen Vereinbarung fixiert und kann z.B. eine Entschuldigt beinhalten, eine Schmerzensgeldregelung oder es erfolgt eine Wiedergutmachung bei Sachschäden. Die Beteiligten können sich aber auch auf eine symbolische Wiedergutmachung einigen (z.B. eine Geschenk oder eine gemeinsame Aktivität).

Problemlagen

Insbesondere kommen folgende Vergehen für ein TOA- Verfahren in Betracht:

  • Körperverletzung (§ 223 StGB)
  • Beleidigung (§185 StGB)
  • Diebstahl, Sachbeschädigung (§ 242, 303 StGB)
  • Nötigung, Unterschlagung, Betrug, Freiheitsberaubung, Drohung (§ 239, 240, 246, 248 b, 263 StGB)
  • Hausfriedensbruch

Methoden

  • Spiegeln, nachfragen, klären, zusammenfassen, wenn nötig umformulieren, Brainstorming
  • Gesprächsführung –und Moderation
  • verletzte Gefühle und Ängste zum Ausdruck bringen
  • Schadenswiedergutmachung
  • Vereinbarung formulieren

Eine materielle Schadenswiedergutmachung soll nicht am Geld scheitern. Deshalb hat die Fachstelle des Caritasverbandes einen Opferfond eingerichtet. Daraus erhält der Geschädigte bei Zahlungsunfähigkeit des Beschuldigten schnell und unbürokratisch Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Der Beschuldigte zahlt dann in für ihn erträglichen Raten zurück. Bei völliger Mittellosigkeit kann er den Betrag durch gemeinnützige Arbeit verdienen.
Der Fond wird aus Spenden und Bußgeldern bestritten und von der Fachstelle des Caritasverbandes für die Dekanate Dinslaken und Wesel verwaltet.

Anti-Aggressivitäts-Training (AAT)

„Den Menschen mögen und verstehen…aber mit seinem kriminellen Handeln nicht einverstanden sein“

Grundsätzliches/Voraussetzungen

Das Anti-Aggressivitätstraining ist eine deliktspezifische, sozialpädagogische Maßnahme für gewalttätige, aggressive Wiederholungstäter.  Die Maßnahme wird durch den Richter angeordnet und zumeist als Alternative zu Dauerarrest und Jugendstrafe ausgewählt.
Das Anti-Aggressivitätstraining läuft über eine Zeitspanne von acht Monaten.

Gesetzliche Grundlage

Der Antiaggressivitätskurs findet seine gesetzliche Grundlage in § 10 des Jugendgerichtsgesetzes und in § 29 des Kinder und - Jugendhilfegesetzes.

Zielgruppe

Das Training richtet sich an straffällig gewordene Jugendliche und junge Erwachsene. Es ist auch möglich, nach dem Kinder-und Jugendhilfegesetz, auf freiwilliger Basis, an einem Training teilzunehmen.

Rahmenbedingungen

Das Training erstreckt sich über acht Monate und kann eine Gruppengröße von ca. zehn Teilnehmern erreichen. Jedes Training wird von zwei Fachkräften betreut und begleitet. Die Teilnehmer verpflichten sich vor dem Training weder Alkohol noch Drogen zu konsumieren. Eine Abweichung von diesen Regeln führt zum Ausschluss.

Das Training enthält folgende Elemente:

  • Ein Aufnahmegespräch zur Klärung von Motivation und Eignung
  • mind. drei Einzelgespräche  
  • ca. 24 Gruppeneinheiten zwischen 2 und 3 Zeitstunden

Zu Beginn der Maßnahme sind ausführliche Vorinformationen z.B. von Seiten des zuständigen Sacharbeiters des Jugendamtes zur Klärung der Eignung des Jugendlichen notwendig. So können akut Suchtmittelabhängige und akut psychisch Kranke nicht an dem Kurs teilnehmen. Auch Gewalttäter, die ihr Verhalten instrumentalisiert haben, sind in den meisten Fällen mit dieser Maßnahme nicht zu erreichen.

Ablauf des Anti-Aggressivitäts-Trainings

Das Anti-Aggressivitäts-Training gliedert sich in vier Phasen, die sich wie folgt unterscheiden:

Die Integrationsphase:

In der ersten Phase steht zunächst die Information über die Inhalte des Anti- Aggressivitäts-Trainings und die Vorstellung der einzelnen Teilnehmer im Mittelpunkt. Im späteren Verlauf der ersten Phase steht die Entwicklung von Gruppendynamik im Vordergrund.

Die Vorbereitungsphase zur Konfrontation:

Die zweite Phase dient als Konfrontationstest. Parallel wird das Vertrauen der Kursteilnehmer gestärkt

Die Konfrontationsphase – der heiße Stuhl:

Auf dem heißen Stuhl werden die Kursteilnehmer mit ihren Gewaltrechtfertigungen und ihrem aktuellen Verhalten konfrontiert. Ebenfalls werden bei allen Teilnehmern Täter- / Opferkommunikation und Provokationstests durchgeführt.

Die Gewaltverringerungsphase:

Die vierte Phase wird zur Deeskalation und Erhöhung der Provokationsschwelle genutzt. Veränderungen über die Tatschuld werden klargelegt und Eigen- und Fremdwahrheiten werden reflektiert. Außerdem dient die vierte Phase der Zukunftsorientierung und des Abschiedes.

Inhalte und Ziele

Ich kann mich ändern

Das Anti-Aggressivitäts-Training basiert auf einem lerntheoretisch-kognitiven Ansatz, der besagt, dass Verhalten neu erlernt werden kann.
Basierend auf theoretischen und praktischen Erfahrungen, sowie Erkenntnissen und praktischen Ableitungen u. a. aus Aggressions- und Gewalttheorien wurde ein Training zur Reduzierung und zum Abbau der Gewaltbereitschaft entwickelt. Ein zentraler, methodischer Schwerpunkt ist der heiße Stuhl, in dem die Teilnehmer gewollt provoziert und mit den Folgen der Tat, ihren Rechtfertigungen, Tatverharmlosungen, sowie Widersprüchen und Schwächen konfrontiert werden. Die Teilnehmer sollen sich ihren persönlichen Aggressivitätsauslösern sowie ihren jeweiligen Strategien zur Rechtfertigung der Gewalt bewusst werden. Sie sollen lernen mit Provokation umzugehen um ruhiger und überlegter auf diese reagieren zu können. In Rollenspielen soll z.B. gelernt werden, Beschimpfungen ruhig und sachlich zurückzuweisen und nicht mit eigenen Beschimpfungen oder Gewalttaten zu reagieren. Ihnen wird das Opferleid deutlich gemacht, wodurch Schuldgefühle geweckt werden sollen.

Ein weiterer Schwerpunkt stellt der Besuch der Justizvollzugsanstalt in Geldern dar. Dort treffen Teilnehmer des AATs auf Langzeitgefangene. Im Vordergrund steht hierbei aber nicht der Gedanke der Abschreckung („Wie schlimm ist der Knast“). Vielmehr zeigen die Häftlinge den Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Parallelen ihres eigenen strafbaren Handelns in konfrontativer Weise auf.

Im AAT-Kurs geht es darum, den Jugendlichen und Heranwachsenden zu vermitteln, mit Konflikten und Aggressionen konstruktiv umzugehen und die begangenen Gewalttaten aufzuarbeiten.

Das wohl wichtigste Ziel für die Teilnehmer des Anti-Aggressivitäts-Trainings, ist ein Leben ohne Gewalt zu führen und damit keine weiteren Opfer mehr zu produzieren.

Ziele des Anti-Aggressivitäts-Trainings

  • Erweiterung der Handlungskompetenz der Teilnehmer
  • Erlernen alternativer Möglichkeiten zur Lösung von Konfliktsituationen
  • Erfahrbarmachung der Ursachen und Auslöser von Gewalt
  • Auseinandersetzung und Reflexion begangener Körperverletzungen
  • Erarbeitung und Einübung von veränderten Verhaltensstrategien
  • Aufzeigen von Tatkonsequenzen
  • Betrachtung der Opferperspektiven

Problemlagen

Hier geht es im speziellen um:

  • Personen, die sich häufig schlagen und scheinbar Spaß daran haben
  • Personen, die Gewalt als Lösung von Problemen ansehen
  • Personen, die gezielt Macht über andere ausüben
  • Personen, die leicht reizbar sind.

Methoden

„Gewalttätige Wiederholungstäter beschreiben sich als durchsetzungsstark, dominant, selbstbewusst, die Einschüchterung, Bedrohung und Angstmachen gezielt einsetzen können. Sie genießen es, wenn Passanten die Straßenseite wechseln. Sie fühlen sich zwischen Rambo und Versager und das macht sie unberechenbar.“ (aus Jens Weidner,: Die andere Meinung –Tatkonfrontation 1993)

Inhaltlich orientiert sich das Anti–Aggressivitäts-Training ®, an dem von Jens Weidner entwickelten Anti–Aggressivitäts-Training®. (vgl. Weidner, J. Anti-Aggressivitäts-Training für Gewalttäter, Bonn 1993)

Es basiert auf der Grundlage:

Akzeptanz + Konfrontation = soziale Entwicklung

Die Gesprächsführung in den Sitzungen ist stark konfrontativ und provokativ orientiert (konfrontative Pädagogik). Sie wird u.a. durch einfühlsamere Einzelgespräche ergänzt.

Ritzelkurs

“Gefahren des Tunings an Leichtkrafträdern“

Grundsätzliches/Voraussetzungen

Das gesamte Konzept für den Ritzelkurs steht unter dem Motto „Gefahren des Tunings an Leichtkrafträdern“. In Zusammenarbeit und Kooperation mit verschiedenen Fachreferenten wie Polizei (Verkehrswacht, -erziehung und Prävention), Zweiradmechaniker oder Experten für Versicherungen, sollen die Jugendlichen über das „Frisieren“ aufgeklärt und auf sicherheitsbedenkliche, technische Änderungen hingewiesen werden.

Gesetzliche Grundlage

Bei dem Ritzelkurs des Caritasverbandes Dinslaken und Wesel handelt es sich um ein deliktspezifisches, richterlich angewiesenes Gruppenangebot (§ 10 JGG) für delinquent gewordene Jugendliche. Sie werden nach dem Jugendgerichtsgesetz vom Jugendrichter zugewiesen.

Zielgruppe

Der Ritzelkurs ist ein Kursangebot für delinquent gewordene Jugendliche im Alter von 14 – 18 Jahren, die ihren Roller oder das Mofa frisiert haben.

Rahmenbedingungen

Der Kurs wird von zwei sozialpädagogischen Fachkräften begleitet. Die Anzahl der Teilnehmer sollte zwischen 6 und 8 Personen betragen. Der zeitliche Rahmen umfasst 5 Gruppentreffen mit je 1,5 Stunden wöchentlich. Vorab sind ausführliche Vorinformationen durch das Jugendamt oder der Jugendgerichtshilfe erforderlich.

Ablauf des Kurses

Es finden insgesamt fünf Treffen statt. Im ersten Treffen geht es ums Kennen Lernen. Es werden Regeln und Vereinbarungen mit den Teilnehmern getroffen, sowie der Kursablauf besprochen. In den folgenden Treffen werden Referenten von der Polizei, der Versicherung und ein KFZ- Mechaniker erwartet. Neben angeleiteten Gesprächsrunden finden Medien- und Gruppenarbeit statt, beispielsweise Straftatensammlung und Erstellung einer Kollage anhand  von mitgebrachten Roller-/Mofafotos. Ein weiterer Schwerpunkt stellt die Aktion „Gurtschlitten“ und dessen Vor- und Nachbereitung dar. Der Kurs endet mit einem Resümee über den Kursverlauf, dessen Auswertung und anschließender Abschlussbescheinigung. Die Reihenfolge der Kursinhalte kann variieren.

Inhalte und Ziele

Nicht der erhobene Zeigefinger, sondern die Aufklärung über die Gefahren und Konsequenzen des „Tunings“ stehen im Vordergrund.

Es sollen folgende Verhaltensänderungen bzw. Lernziele im Rahmen des Ritzel– Kurses angestrebt werden:

  • sicherheitsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr.
  • Das Vermeiden, Erkennen, Beurteilen und Bewältigen von Gefahren im Straßenverkehr von „Tuning“ bei Roller und Mofa.
  • Die Auseinandersetzung mit dem eigenen „strafbaren“ Verhalten und Handeln als Verkehrsteilnehmer.
  • Mitverantwortung und Rücksichtnahme im Straßenverkehr.
  • Lernen sich von anderen abzugrenzen (…die Anderen „tunen“ doch auch…).

Problemlagen

Es geht um delinquent gewordene Jugendliche, die ihren Roller/Mofa frisiert sowie sich durch Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar gemacht haben.

Methoden

Im Ritzelkurs werden u.a. folgende methodische Elemente eingesetzt:

  • Gruppenarbeit,
  • angeleitete Diskussionen/Gesprächsrunden (u.a. mit ausgewählten Referenten/Fachleuten)
  • praktische Übungen zu bestimmten Fragestellungen,
  • Medienarbeit,
  • erlebnispädagogische Elemente (z.B. Gurtschlitten)
  • Visualisierungen
  • Interaktionspädagogische wie gruppenstärkende Übungen

Betreuungsweisung

Individuelle Unterstützung

Grundsätzliches/Voraussetzungen

Die Betreuungsweisung ist eine längerfristige Einzelbetreuung, die durch den Richter angeordnet wird. Ziel ist es, jugendlichen StraftäternInnen in ihrer Lebenswelt zu begegnen und sie bei der Bewältigung von kritischen Lebenssituationen zu unterstützen.

Jeder Jugendliche und Heranwachsende bekommt die Unterstützung, die individuell angezeigt ist. Die Betreuung setzt also an der unmittelbaren Lebenssituation des Einzelnen an. Die Hilfe  wird mit dem Probanden, dem zuständigen Jugendgerichtshelfer und dem Betreuungshelfer im Hilfeplanverfahren gemeinsam erörtert.

Gesetzliche Grundlage

Es handelt sich um eine richterliche Weisung nach dem Jugendgerichtsgesetz § 10 Ziff.1, Abs. 5, die durch das Gericht gegenüber jungen StraftäterInnen zwischen 14 und 21 Jahren angeordnet wird. Die Betreuungsweisung erstreckt sich über einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten.

Zielgruppe

Im Rahmen eines Strafverfahrens werden

  • Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren
  • Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren und
  • junge Erwachsene, die zur Tatzeit bis 21 Jahre alt waren

mit der Weisung versehen, sich zeitlich begrenzt einer Betreuungsweisung zu unterstellen.

Insbesondere, wenn offensichtliche erzieherische Defizite in Veranlassung zur Straftat erkennbar sind, kann die Anordnung der Betreuungsweisung durch den Jugendrichter erfolgen.

Rahmenbedingungen

Die Häufigkeit der Kontakte zwischen dem straffällig gewordenen Jugendlichen und dem Betreuungshelfer richtet sich nach der Problemlage, die er/sie mitbringt. In der Regel finden die Kontakte einmal wöchentlich statt. 

  • Die Dauer der Maßnahme ist in der Regel sechs bis zwölf Monate.
  • Schweigepflicht – Vertrauensschutz
  • Verbindlichkeit der Maßnahme
  • Abschlußbericht an die Jugendgerichtshilfe und gegebenenfalls an das Gericht  
  • Abklärung Einbeziehung Dritter (z.B.: Eltern, PartnerIn/LehrerInnen/Arbeitgeber u. a.)

Ablauf einer Betreuungsweisung

Die Jugendgerichtshilfe wendet sich an den Caritasverband für erste Vorinformationen und zur Anfrage sowie beispielsweise Auswahl eines Betreuers. Nach Bedarf kann auch vor der Gerichtsverhandlung ein Informationsgespräch zwischen Jugendgerichtshilfe, straffällig gewordenen Jugendlichen und auserwählten Betreuer stattfinden. Offiziell beginnt die Betreuungsweisung mit dem Hilfeplangespräch, indem neben der Vorgeschichte und aktuellen Problematiken erste Nah- und Fernziele festgelegt werden. Danach folgen regelmäßige Kontakte mit demJugendlichen, die eingehalten werden müssen. Zu Beginn der Hilfemaßnahme geht es um einen guten Beziehungsaufbau. Im Rahmen der Hilfemaßnahme werden klienten-, ressourcen- und lösungsorientiert aktuelle Problematiken und Ziele erfasst und bearbeitet. Im Verlauf der Betreuungsweisung werden die Ziele überprüft, modifiziert und gemeinsam neu vereinbart.  
Die Diagnosephase beträgt drei Monate. Spätestens danach erfolgt eine Rückmeldung an die Jugendgerichtshilfe, ob eine Zusammenarbeit zwischen straffällig gewordenen Jugendlichen und Betreuungshelfer weiterhin sinnvoll und möglich ist. Auf Wunsch können auch Zwischenberichte an das Gericht, Bewährungshilfe und Jugendgerichtshilfe übermittelt werden. Die Betreuungsweisung endet mit einem Abschlußbericht und einem Abschlussgespräch (Hilfeplangespräch).

Inhalte und Ziele

Ein eigenverantwortliches straffreies Leben

Allgemeines Ziel der Betreuungsweisungen ist es, den Jugendlichen zu befähigen, künftig ein eigenverantwortliches und straffreies Leben führen zu können.

Weiterhin werden sie in der Entwicklung grundlegender sozialer und emotionaler Fähigkeiten unterstützt. Oft weisen straffällig gewordene Jugendliche in dieser Hinsicht große Defizite auf. Häufig befinden sie sich in ungeklärten und turbulenten Lebenslagen, haben den Überblick verloren, fühlen sich ohnmächtig und sind nicht in der Lage, ihren Alltag zu strukturieren oder gar einen Lebensplan zu entwerfen. Zur Bearbeitung dieser Bereiche sind sie häufig auf Unterstützung und Beratung angewiesen. Die ungünstigen sozialen Bedingungen, die zur Straftat führten, z.B. Arbeitslosigkeit oder Perspektivlosigkeit der Probanden, können innerhalb der Betreuungsweisung bearbeitet werden. Gerade die Vermittlung von ganz konkreten lebenspraktischen Hilfen, um eine Krise zu überwinden, haben sich innerhalb der Betreuungsweisung bewährt. Fehltritte werden aufgearbeitet, aus begangenen Fehlern wird gelernt.

Wichtig für unsere Arbeit ist es,  gemeinsam mit dem Probanden Zielperspektiven zu erarbeiten und diese, Schritt für Schritt in die Realität umzusetzen. Dies beinhaltet auch, die Jugendlichen und Heranwachsenden motivierend zu begleiten, damit das anvisierte Ziel erreicht wird.

Im Mittelpunkt der Betreuungsweisung können folgende mögliche Inhalte stehen:

  • Schaffung eines kooperativen Arbeitsbündnisses
  • Auseinandersetzung mit Ursachen und Folgen der begangenen Straftaten
  • Aufzeigen von alternativen Lösungsstrategien
  • Begleitung zu Gerichtsverhandlungen und polizeilichen Vorladungen
  • Lernen durch Orientierung an Vertrauens- oder Bezugspersonen, Einübung lebenspraktischer Fähigkeiten
  • Sensibilisierung für Verantwortungsübernahme
  • Hilfen bei der Strukturierung des Alltags und bei der Lebensplanung
  • Erhöhung der sozialen Kompetenz sowie Aufarbeitung und Reflektion von belastenden Erfahrungen, die Einfluss auf das momentane Verhalten haben (z. B. Drogenkonsum, Innerfamiliäre Schwierigkeiten, Arbeitslosigkeit, Schulschwierigkeiten)
  • Hilfestellung bei der Klärung von Problemen im Elternhaus oder mit anderen Bezugspersonen (z.B. Freund/Freundin)
  • Konfliktberatung (bei Problemen mit sich selbst und mit anderen)
  • Unterstützung bei der Erlangung angemessener Schulabschlüsse
  •  Integration in Ausbildung oder Beschäftigung/ Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf
  • Erfüllung von Arbeitsleistungen
  • Unterstützung bei Behördenkontakten (mit dem Ziel der Existenzsicherung, Wohnraumbeschaffung, Schuldenregulierung...)
  • Hilfe beim Aufbau sozialer Kontakte, qualitative Veränderung vorhandener Beziehungen und Steigerung des Selbstwertgefühls und der persönlichen Zufriedenheit

Problemlagen

Eine Betreuungsweisung wird im Allgemeinen angeordnet, wenn:

  • der oder die zu betreuende Jugendliche mehrere Straftaten begangen hat.
  • konkret benennbare Umstände in der Person oder im Umfeld des jungen Menschen bestehen, die überdurchschnittliche Schwierigkeiten bei der Normbefolgung begründen können.
  • Eine Einzelbetreuung angemessen erscheint.

Methoden

  • Einzelfallhilfe
  • systemischer Ansatz (d.h. Einbeziehung des gesamten sozialen Umfeldes in den Betreuungsprozess)
  • Alltags- und Lebensweltorientierung (d.h. das Problem und die Lebensweise bestimmen die Vorgehensweise)
  • aufsuchende Sozialarbeit und
  • sozialpädagogische Beratung zur Konflikt- und Krisenbewältigung.
  • Ressourcen und lösungsorientiertes Arbeiten
  • Erlebnispädagogische Maßnahmen
  • Sozialraumvernetzung und Kooperation

Unerlässlich für eine erfolgreich verlaufende Betreuungsweisung ist die Kooperation mit verschieden Institutionen wie z.B. Jugendamt, Arbeitsamt; Berufsinformationszentrum, Schule, Polizei, Ausbildungsträger, Schuldner-, u. Drogenberatungsstellen etc.

Ihr Ansprechpartner

Vera Berger

Fachbereitsleitung

02064 / 49 165

v.berger@caritas-dinslaken.de

Adresse & Anfahrt

Siegfriedstraße 36
46539 Dinslaken

Anfahrt per Google Maps