Jugendgerichtsgesetz

Die ambulante Jugendhilfe des Caritasverbandes Dinslaken und Wesel bietet im Bereich des Jugendgerichtsgesetzes die unterschiedlichsten Hilfen an.

  • Betreuungsweisungen
  • Soziale Trainingskurse
  • Gewaltpräventives Gruppenangebot
  • Antiaggressivitätskurse
  • Täter-Opfer-Ausgleiche
  • Ritzelkurse

Die Standorte unserer ambulanten Jugendhilfe befinden sich in Dinslaken, Voerde, Wesel, Hamminkeln und Schermbeck und versorgen mit ihren Fachkräften von dort Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und ihre Familien in unserem gesamten Dekanat.

Gerne stehen wir ihnen bei Fragen zu unseren Hilfen zur Verfügung. Rufen sie uns an.

Sozialer Trainingskurs (STK)

Lernen in der Gruppe

Grundsätzliches/Voraussetzungen

Ein sozialer Trainingskurs ist eine ambulante und gruppenpädagogische Maßnahme für mehrfach straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende. Es besteht eine Teilnahmepflicht, da es sich um eine richterliche Weisung beziehungsweise Auflage handelt (gemäß § 10 JGG).

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage des sozialen Trainingskurs findet sich im §10 des Jugendgerichtsgesetzes.

Zielgruppe

Mehrfach straffällig gewordene Jugendliche und junge Heranwachsende die eine richterliche Weisung erhalten haben. Es ist auch möglich, nach dem SGB VIII auf freiwilliger Basis an einem Kurs teilzunehmen.

Inhalte und Ziele

Nicht die Person wird abgelehnt sondern ihr Handeln und Verhalten.

Wesentliches Ziel ist die Vermeidung künftiger Straftaten und die Aufarbeitung der begangenen Straftat und Sensibilisierung für die Geschädigten

Neben der methodisch gelenkten Gruppenfindung, werden z.B. eigene Gewalterfahrungen oder andere Delikte innerhalb der Gruppe dargestellt. Die kritische Auseinandersetzung mit den Straftaten wird gefördert und die bisherige Wahrnehmung und Wertung von Straftaten der Jugendlichen soll geändert werden.

Ziel ist es, dem Jugendlichen ein Leben ohne Kriminalität zu ermöglichen, sowie die Integration in die Gesellschaft.

Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)

Schadenswiedergutmachung- außergerichtliche Konfliktschlichtung und Wiedergutmachung

Grundsätzliches/ Voraussetzungen

Mit der Unterstützung eines unparteiischen Vermittlers oder Vermittlerin können die unmittelbar Betroffenen in dem Ausgleichgespräch über die Tat, deren Ursache, Folgen und Hintergründe sprechen, sowie eine Wiedergutmachung untereinander aushandeln. Das Ausgleichgespräch bietet für die Jugendlichen und Heranwachsenden Täter die intensive Auseinandersetzung mit der Straftat und dessen Folgen für das Opfer.

Gesetzliche Grundlagen

Seine gesetzliche Grundlage findet der TOA in den §§ 45,46,47,10 des Jugendgerichtsgesetzes

Zielgruppe

Die Zielgruppe sind Jugendliche und junge Volljährige, von 14-21 Jahren, welche Beschuldigte von Straftaten sind und insbesondere Opfer jeden Alters.

Rahmenbedingungen

Für eine erfolgreiche Teilnahme am TOA bedarf es bestimmter Rahmenbedingungen:

  • Der Täter gibt im Gespräch mit dem Vermittler die ihm vorgeworfene Tat zu und ist bereit, Verantwortung dafür zu übernehmen.
  • Der Täter zeigt die Bereitschaft, sich mit der Tat und dem Geschädigten auseinander zu setzen, sowie den Schaden im Wesentlichen wiedergutzumachen.
  • Es muss ein persönlich geschädigtes Opfer oder eine Institution betroffen sein, mit der ein Ausgleich sinnvoll erscheint.
  • Täter und Opfer müssen dem Ausgleichsversuch freiwillig zustimmen.
  • Es sollte sich nicht um Bagatelldelikte handeln, die ansonsten folgenlos eingestellt würden.

Ablauf eines Täter-Opfer-Ausgleiches

Eine Straftat wurde begangen.

Die Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Jugendgerichtshilfe oder die Betroffenen regen einen Täter-Opfer-Ausgleich an.

Täter und Opfer erklären sich freiwillig dazu bereit, einen Ausgleich zu versuchen.

Ein unparteiischer Vermittler führt getrennte Einzelgespräche mit dem Beschuldigten und dem Geschädigten durch, um ihre Sicht der Tat nachzuvollziehen, ihre Vorschläge zur Wiedergutmachung zu klären und sie auf das mögliche Ausgleichsgespräch vorzubereiten.

Mit Unterstützung des Konfliktberaters wird ein Ausgleichsgespräch geführt und die Form der Wiedergutmachung ausgehandelt. (Schadenersatz, Schmerzensgeld, persönliche Hilfeleistung.)
Der Vermittler kontrolliert die Einhaltung der getroffenen Vereinbarung.

Eventuell tritt der Opferfond des Caritasverbandes für Geldleistungen in Vorleistung. Durch die Fachstelle wird die Staatsanwaltschaft, bzw. das Gericht und die Jugendgerichtshilfe über das Ergebnis der Ausgleichsbemühungen informiert.

Zielsetzung

Grundsätzlich ist das Ziel die Wiederherstellung des sozialen Friedens.

Das beinhaltet:

  • Eine außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien Erwirken
  • Sich um eine gemeinsame zufriedenstellende Lösung bemühen
  • Es können sowohl materielle (z. B. Schmerzensgeld), wie auch nicht materielle Vereinbarungen, z. B. eine Entschuldigung, Ergebnisse des Ausgleiches sein.
  • Beide Seiten sehen ihr Anliegen berücksichtigt, wobei das Opferinteresse im Vordergrund steht

Eine materielle Schadenswiedergutmachung soll nicht am Geld scheitern. Deshalb hat die Fachstelle des Caritasverbandes einen Opferfond eingerichtet. Daraus erhält der Geschädigte bei Zahlungsunfähigkeit des Beschuldigten schnell und unbürokratisch Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Der Beschuldigte zahlt dann in für ihn erträglichen Raten zurück. Bei völliger Mittellosigkeit kann er den Betrag durch gemeinnützige Arbeit verdienen.

Der Fond wird aus Spenden und Bußgeldern bestritten und von der Fachstelle des Caritasverbandes für die Dekanate Dinslaken und Wesel verwaltet.

Anti-Aggressivitäts-Training (AAT)

„Den Menschen mögen und verstehen…aber mit seinem kriminellen Handeln nicht einverstanden sein“

Grundsätzliches/Voraussetzungen

Das Anti-Aggressivitätstraining ist eine deliktspezifische, sozialpädagogische Maßnahme für gewalttätige, aggressive Wiederholungstäter.  Die Maßnahme wird durch den Richter angeordnet und zumeist als Alternative zu Dauerarrest und Jugendstrafe ausgewählt.
Das Anti-Aggressivitätstraining läuft über eine Zeitspanne von acht Monaten.

Gesetzliche Grundlage

Der Antiaggressivitätskurs findet seine gesetzliche Grundlage in § 10 des Jugendgerichtsgesetzes und in § 29 des Kinder und - Jugendhilfegesetzes.

Zielgruppe

Das Training richtet sich an straffällig gewordene Jugendliche und junge Erwachsene. Es ist auch möglich, nach dem Kinder-und Jugendhilfegesetz, auf freiwilliger Basis, an einem Training teilzunehmen.

Rahmenbedingungen

Das Training erstreckt sich über acht Monate und kann eine Gruppengröße von ca. zehn Teilnehmern erreichen. Jedes Training wird von zwei Fachkräften betreut und begleitet. Die Teilnehmer verpflichten sich vor dem Training weder Alkohol noch Drogen zu konsumieren. Eine Abweichung von diesen Regeln führt zum Ausschluss.

Das Training enthält folgende Elemente:

  • Ein Aufnahmegespräch zur Klärung von Motivation und Eignung
  • mind. drei Einzelgespräche  
  • ca. 24 Gruppeneinheiten zwischen 2 und 3 Zeitstunden

Zu Beginn der Maßnahme sind ausführliche Vorinformationen z.B. von Seiten des zuständigen Sacharbeiters des Jugendamtes zur Klärung der Eignung des Jugendlichen notwendig. So können akut Suchtmittelabhängige und akut psychisch Kranke nicht an dem Kurs teilnehmen. Auch Gewalttäter, die ihr Verhalten instrumentalisiert haben, sind in den meisten Fällen mit dieser Maßnahme nicht zu erreichen.

Ablauf des Anti-Aggressivitäts-Trainings

Das Anti-Aggressivitäts-Training gliedert sich in vier Phasen, die sich wie folgt unterscheiden:

Die Integrationsphase:

In der ersten Phase steht zunächst die Information über die Inhalte des Anti- Aggressivitäts-Trainings und die Vorstellung der einzelnen Teilnehmer im Mittelpunkt. Im späteren Verlauf der ersten Phase steht die Entwicklung von Gruppendynamik im Vordergrund.

Die Vorbereitungsphase zur Konfrontation:

Die zweite Phase dient als Konfrontationstest. Parallel wird das Vertrauen der Kursteilnehmer gestärkt

Die Konfrontationsphase – der heiße Stuhl:

Auf dem heißen Stuhl werden die Kursteilnehmer mit ihren Gewaltrechtfertigungen und ihrem aktuellen Verhalten konfrontiert. Ebenfalls werden bei allen Teilnehmern Täter- / Opferkommunikation und Provokationstests durchgeführt.

Die Gewaltverringerungsphase:

Die vierte Phase wird zur Deeskalation und Erhöhung der Provokationsschwelle genutzt. Veränderungen über die Tatschuld werden klargelegt und Eigen- und Fremdwahrheiten werden reflektiert. Außerdem dient die vierte Phase der Zukunftsorientierung und des Abschiedes.

Inhalte und Ziele

Ich kann mich ändern

Das Anti-Aggressivitäts-Training basiert auf einem lerntheoretisch-kognitiven Ansatz, der besagt, dass Verhalten neu erlernt werden kann.
Basierend auf theoretischen und praktischen Erfahrungen, sowie Erkenntnissen und praktischen Ableitungen u. a. aus Aggressions- und Gewalttheorien wurde ein Training zur Reduzierung und zum Abbau der Gewaltbereitschaft entwickelt. Ein zentraler, methodischer Schwerpunkt ist der heiße Stuhl, in dem die Teilnehmer gewollt provoziert und mit den Folgen der Tat, ihren Rechtfertigungen, Tatverharmlosungen, sowie Widersprüchen und Schwächen konfrontiert werden. Die Teilnehmer sollen sich ihren persönlichen Aggressivitätsauslösern sowie ihren jeweiligen Strategien zur Rechtfertigung der Gewalt bewusst werden. Sie sollen lernen mit Provokation umzugehen um ruhiger und überlegter auf diese reagieren zu können. In Rollenspielen soll z.B. gelernt werden, Beschimpfungen ruhig und sachlich zurückzuweisen und nicht mit eigenen Beschimpfungen oder Gewalttaten zu reagieren. Ihnen wird das Opferleid deutlich gemacht, wodurch Schuldgefühle geweckt werden sollen.

Ein weiterer Schwerpunkt stellt der Besuch der Justizvollzugsanstalt in Geldern dar. Dort treffen Teilnehmer des AATs auf Langzeitgefangene. Im Vordergrund steht hierbei aber nicht der Gedanke der Abschreckung („Wie schlimm ist der Knast“). Vielmehr zeigen die Häftlinge den Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Parallelen ihres eigenen strafbaren Handelns in konfrontativer Weise auf.

Im AAT-Kurs geht es darum, den Jugendlichen und Heranwachsenden zu vermitteln, mit Konflikten und Aggressionen konstruktiv umzugehen und die begangenen Gewalttaten aufzuarbeiten.

Das wohl wichtigste Ziel für die Teilnehmer des Anti-Aggressivitäts-Trainings, ist ein Leben ohne Gewalt zu führen und damit keine weiteren Opfer mehr zu produzieren.

Ziele des Anti-Aggressivitäts-Trainings

  • Erweiterung der Handlungskompetenz der Teilnehmer
  • Erlernen alternativer Möglichkeiten zur Lösung von Konfliktsituationen
  • Erfahrbarmachung der Ursachen und Auslöser von Gewalt
  • Auseinandersetzung und Reflexion begangener Körperverletzungen
  • Erarbeitung und Einübung von veränderten Verhaltensstrategien
  • Aufzeigen von Tatkonsequenzen
  • Betrachtung der Opferperspektiven

Problemlagen

Hier geht es im speziellen um:

  • Personen, die sich häufig schlagen und scheinbar Spaß daran haben
  • Personen, die Gewalt als Lösung von Problemen ansehen
  • Personen, die gezielt Macht über andere ausüben
  • Personen, die leicht reizbar sind.

Methoden

„Gewalttätige Wiederholungstäter beschreiben sich als durchsetzungsstark, dominant, selbstbewusst, die Einschüchterung, Bedrohung und Angstmachen gezielt einsetzen können. Sie genießen es, wenn Passanten die Straßenseite wechseln. Sie fühlen sich zwischen Rambo und Versager und das macht sie unberechenbar.“ (aus Jens Weidner,: Die andere Meinung –Tatkonfrontation 1993)

Inhaltlich orientiert sich das Anti–Aggressivitäts-Training ®, an dem von Jens Weidner entwickelten Anti–Aggressivitäts-Training®. (vgl. Weidner, J. Anti-Aggressivitäts-Training für Gewalttäter, Bonn 1993)

Es basiert auf der Grundlage:

Akzeptanz + Konfrontation = soziale Entwicklung

Die Gesprächsführung in den Sitzungen ist stark konfrontativ und provokativ orientiert (konfrontative Pädagogik). Sie wird u.a. durch einfühlsamere Einzelgespräche ergänzt.

Ritzelkurs- Verkehrserziehungskurs

“Gefahren des Tunings an Leichtkrafträdern“

Gesetzliche Grundlage

Bei dem Ritzelkurs des Caritasverbandes Dinslaken und Wesel handelt es sich um ein deliktspezifisches, richterlich angewiesenes Gruppenangebot (§ 10 JGG) für delinquent gewordene Jugendliche. Sie werden nach dem Jugendgerichtsgesetz vom Jugendrichter zugewiesen. Ebenso ist es möglich, dass Jugendliche freiwillig, über das SGB VIII an dem Kurs teilnehmen.

Zielgruppe

Der Ritzelkurs ist ein Kursangebot für delinquent gewordene Jugendliche im Alter von 14 – 18 Jahren, die ihren Roller oder das Mofa frisiert haben.

Inhalte und Ziele

Nicht der erhobene Zeigefinger, sondern die Aufklärung über die Gefahren und Konsequenzen des „Tunings“ stehen im Vordergrund.

Es sollen folgende Verhaltensänderungen bzw. Lernziele im Rahmen des Ritzel– Kurses angestrebt werden:

  • sicherheitsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr.
  • Das Vermeiden, Erkennen, Beurteilen und Bewältigen von Gefahren im Straßenverkehr von „Tuning“ bei Roller und Mofa.
  • Die Auseinandersetzung mit dem eigenen „strafbaren“ Verhalten und Handeln als Verkehrsteilnehmer.
  • Mitverantwortung und Rücksichtnahme im Straßenverkehr.
  • Lernen sich von anderen abzugrenzen (…die Anderen „tunen“ doch auch…).

Betreuungsweisung

Individuelle Unterstützung

Grundsätzliches/Voraussetzungen

Die Betreuungsweisung ist eine längerfristige Einzelbetreuung, die durch den Richter angeordnet wird. Ziel ist es, jugendlichen StraftäternInnen in ihrer Lebenswelt zu begegnen und sie bei der Bewältigung von kritischen Lebenssituationen zu unterstützen.

Jeder Jugendliche und Heranwachsende bekommt die Unterstützung, die individuell angezeigt ist. Die Betreuung setzt also an der unmittelbaren Lebenssituation des Einzelnen an. Die Hilfe wird mit dem Probanden, dem zuständigen Jugendgerichtshelfer und dem Betreuungshelfer im Hilfeplanverfahren gemeinsam erörtert.

Gesetzliche Grundlage

Es handelt sich um eine richterliche Weisung nach dem Jugendgerichtsgesetz § 10 Ziff.1, Abs. 5, die durch das Gericht gegenüber jungen StraftäterInnen zwischen 14 und 21 Jahren angeordnet wird. Die Betreuungsweisung erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten.

Zielgruppe

Jugendliche und junge Heranwachsende zwischen 14-21 Jahren, die Probleme in der Strukturierung und Gestaltung des eigenen Lebens haben:

  • Ungeklärte oder turbulente Lebenslagen
  • Verlorener Überblick
  • Alltagsstrukturierung
  • Ungünstige soziale Bedingungen, wie Arbeits- und Perspektivlosigkeit oder familiäre Belastungen

Inhalte und Ziele

Ein eigenverantwortliches straffreies Leben

Allgemeines Ziel der Betreuungsweisungen ist es, den Jugendlichen zu befähigen, künftig ein eigenverantwortliches und straffreies Leben führen zu können.

Im Mittelpunkt der Betreuungsweisung stehen u.a. folgende Inhalte:

  • Schaffung eines kooperativen Arbeitsbündnisses
  • Auseinandersetzung mit Ursachen und Folgen der begangenen Straftaten
  • Aufzeigen von alternativen Lösungsstrategien
  • Lernen durch Orientierung an Vertrauens- oder Bezugspersonen, Einübung lebenspraktischer Fähigkeiten
  • Sensibilisierung für Verantwortungsübernahme
  • Hilfen bei der Strukturierung des Alltags und bei der Lebensplanung
  • Erhöhung der sozialen Kompetenz sowie Aufarbeitung und Reflektion von belastenden Erfahrungen, die Einfluss auf das momentane Verhalten haben

Ihr Ansprechpartner

Vera Berger

Fachbereichsleitung

02064 49165

v.berger@caritas-dinslaken.de

Adresse & Anfahrt

Siegfriedstraße 36
46539 Dinslaken

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Ihr Ansprechpartner

Andreas Baar

Anti-Aggressivitäts-Training & sozialer Trainingskurs

02064 49165

jugendhilfe@caritas-wesel.de

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Siegfriedstraße 36
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Ihr Ansprechpartner

Lukas Klimek

Anti-Aggressivitäts-Training & sozialer Trainingskurs

02064 49165

jugendhilfe@caritas-wesel.de

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Siegfriedstraße 36
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