Caritas Dinslaken
Zentralnummer des Caritasverbandes:
0180 - 5 - 999 - 313 [Ortstarif] info@caritas-voerde.de

Integrationshilfe

Ein Teil der Gemeinschaft werden

Grundsätzliches/Voraussetzungen

Bei dieser Eingliederungshilfe werden Kinder und Jugendliche in Schulen dabei unterstützt, ihr Sozial- und Arbeitsverhalten so zu entwickeln, dass der Verbleib in der Klassengemeinschaft gesichert ist. Schrittweise soll gelernt werden, mit verringerter Hilfe und letztendlich ohne Hilfe den Schulalltag zu meistern.
Im Vordergrund der Hilfe steht das Ziel, dass der Schüler zukünftig selbständig am Unterricht teil nimmt.

Gesetzliche Grundlagen

Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. (§ 35a KJHG)
Die gesetzliche Grundlage finden wir bei den Integrationshilfen in § 35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

Zielgruppe

Im Rahmen der Integrationshilfe betreuen wir Kinder oder Jugendliche von der Grundschule bis zur weiterführenden Schule. Hierbei sind alle Schultypen möglich.
Die Integrationshilfe kann bei Bedarf bereits im Kindergarten beginnen.

Rahmenbedingungen

Ausgebildete Fachkräfte begleiten Kinder oder Jugendliche die ohne diese individuelle Unterstützung den Schulalltag nicht meistern könnten. Dies wird u.a. durch eine regelmäßige und kontinuierliche Unterstützung im Unterricht und oder in den Schulpausen erreicht. Ebenso leistet die Integrationshilfe:

  • Intensiven Austausch mit den Lehrern
  • Vernetzung der am Hilfeplan Beteiligten
  • Zusammenarbeit mit anderen Trägern und Institutionen
  • Kontakte zu Beratungsstellen und den unterschiedlichen ärztlichen und therapeutischen Praxen.

Dauer und Intensität der Hilfe hängen von dem im Hilfeplangespräch mit den zuständigen Mitarbeitern des jeweiligen Jugendamtes festgehaltenen Hilfebedarf ab. In Absprache mit dem zuständigen Jugendamt kann der Stundenaufwand im Fall einer Krise individuell und variabel dem entsprechendem Bedarf angepasst werden.

Ablauf der Hilfe

Die Erziehungsberechtigten des Kindes stellen einen Antrag beim zuständigen Jugendamt, bei dem geprüft wird, ob eine Kostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VIII (35a Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 SGB VIII) möglich ist.
Nach Bewilligung der Hilfe wendet sich das Jugendamt an den Caritasverband für erste Vorinformationen und zur Anfrage, sowie zur Auswahl der geeigneten Hilfeform oder Fachkraft.
Noch vor Beginn der Hilfe nimmt der Caritasverband zu allen Beteiligen wie Familie, Schule, oder andere Institutionen Kontakt auf. Dabei steht im Vordergrund:

  • Das Kind/ den Jugendlichen und seine Familie kennen lernen.
  • Mit Eltern ins Gespräch kommen.
  • Die Anforderungen und die Probleme der Schule erfahren.
  • Vereinbarungen und Absprachen mit Eltern, Schule oder anderen Einrichtungen treffen.

Die Hilfe beginnt mit dem ersten Hilfeplangespräch, an dem die Eltern, das Kind, andere Beteiligte, der zuständige Mitarbeiter des Jugendamtes und der Caritasverband teil nimmt. Hier werden der aktuelle Hilfebedarf, Problemstellungen, Ziele oder auch einzubeziehende Ressourcen besprochen und festgehalten.

Nach Ablauf der 3-monatigen Diagnosephase findet ein weiteres Hilfeplangespräch mit der Familie, dem Jugendamt, u.U. andere Beteiligte und dem Caritasverband statt, um unter anderem zu klären, ob es sich um die geeignete Hilfe handelt, Ziele verändert werden müssen oder anderes. Weitere Hilfeplangespräche finden in der Regel alle 6 Monate statt. In besonderen Fällen können die Abstände auch kürzer sein.

Inhalte und Ziele

Das Kind oder der Jugendliche soll im erforderlichen Maße am Unterricht teilnehmen können und in den Klassenverband bzw. in die Schule integriert werden. Der Integrationshelfer übt unterschiedliche Hilfestellungen beim Schulbesuch des Kindes aus. Dabei ist der I-Helfer kein Zweitlehrer, sondern er unterstützt den Schüler bei der Umsetzung von Aufgaben. Hier hängt es individuell vom Schüler ab, welchen Unterstützungsbedarf er dabei mitbringt. Folgene Inhalte können u.a. bei der Hilfe bearbeitet werden:

  • Unterstützung bei der Orientierung im Schulalltag
  • Unterstützung zur Eingliederung in die Klassengemeinschaft
  • Hilfe bei der Umsetzung von Arbeitsanweisungen
  • Beruhigung des Schülers
  • Hilfestellung bei der sinnvollen Nutzung von Unterrichtsmaterialien und bei der Aneignung von Lerninhalten.
  • Vermittlung in Konflikten mit Schülern.

Problemlagen

Folgene Problemlagen können vorliegen:

  • Das Kind/ der Jugendliche bringt eine seelische Behinderung mit oder ist davon bedroht.
  • Es liegt eine Behinderung im Autismusspektrum vor.
  • Das Kind zeigt Störungen im Sozialverhalten (z.b. stark herausfordernes Verhalten, unangepasstes Verhalten)
  • U.a.

Methoden

  • Gespräche in der Diagnosephase - dazu gehören Kontaktanbahnung, Anamnese, Hilfeplanverfahren mit Zielformulierung aller Beteiligten. Ressourcen der Beteiligten werden erfasst und aktiviert, aufgebaut und gestärkt.
  • Familiengespräche - Einzelgespräche - Vermittlungsgespräche zwischen Eltern und Schule – Elternberatung.
  • Arbeitsplatzstrukturierung
  • Aufmerksamkeits- und Konzentrationstraining.
  • Räumliche und zeitliche Orientierungshilfen.
  • Training von sozialen Interaktionen
  • Aufbau hilfreicher Lernstrukturen.
  • Krisenintervention
  • Fachkraft arbeitet nach einem systemischen Ansatz durch Vernetzung mit dem Sozialraum und mit anderen Institutionen, Bezugspersonen aus dem Umfeld des Kindes/Jugendlichen/jungen Erwachsenen.

Alle Mitarbeiter sind angebunden im Team des ambulanten erzieherischen Dienstes und er erfolgen regelmäßige, gemeinsame Teamsitzungen, kollegiale Fallberatung - Fallaustausch und Besuch von fachrelevanten Fortbildungsveranstaltungen statt.

Ihr Ansprechpartner

Vera Berger
Fachbereitsleitung

Telefon:
02064 / 49 165

Telefax:
02064 / 49 167

E-Mail:
v.berger(at)caritas-dinslaken.de

Adresse:
Siegfriedstraße 36
46539 Dinslaken

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