Stationäre Jugendhilfe
Wann ist stationäre Jugendhilfe erforderlich?
Kinder und Jugendliche benötigen für ihre Entwicklung ein Zuhause, in dem sie sich geborgen fühlen, Schutz genießen und sich entwickeln können. Dieses Zuhause ist in der Regel die Familie.
Durch unterschiedliche Einflüsse und Faktoren kann es zu Störungen im Zusammenleben in der Familie oder in der Entwicklung des Kindes / Jugendlichen kommen. Hier besteht jederzeit die Möglichkeit, externe Hilfen in Anspruch zu nehmen. Dies können z.B. Beratung, Therapie, familiäre Hilfen, schulische Förderung... sein. Diese Hilfen werden in zahlreichen Formen von unserem Caritasverband angeboten.
In manchen Situationen reicht diese ambulante Hilfestellung allerdings nicht aus und es ist – zumindest vorübergehend – erforderlich, dass die Kinder und Jugendlichen außerhalb der Familie ein neues Zuhause finden, bis sie sich stabilisiert haben und eine Rückkehr in die Familie möglich ist, oder aber – insbesondere bei älteren Jugendlichen – eine Verselbständigung stattfinden kann.
Für diese Fälle bietet der Caritasverband die Möglichkeit an, diesen Kindern und Jugendlichen eine Unterbringungsmöglichkeit in familienähnlich strukturierten Wohngruppen im Kinderheim Haus Honnerbach und der Erziehungsstelle zur Verfügung zu stellen.
Unser Angebot
- Kath. Kinderheim „Haus Honnerbach" mit fünf unterschiedlich strukturierten Wohngruppen in drei Häusern in Wesel und einem Haus in Dinslaken
- Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft
Vernetzung
Die Angebote der stationären Jugendhilfe des Caritasverbandes sind eingebunden in die vielfältigen Angebote des Caritasverbandes. So besteht eine enge Verzahnung mit den verschiedenen Augabenbereichen der ambulanten Jugendhilfe und der Erziehungsberatungsstelle.
Neben der internen Vernetzung werden aber auch die Möglichkeiten und das Know-How externer Beratungs- und Therapieangebote genutzt.